Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 15
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1904
Kapitel 04 010
Ministerium
Titel 539 00
Durchführung der Ferienpraxis und des Rechtskundeunterrichts an Schulen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 200.000 Euro
um 200.000 Euro
auf 400.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
575.000 Euro
Begründung:
Prävention ist maßgeblich bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wachsamkeit und Sensibilität für nicht mehr angemessene Entwicklungen oder Äußerungen müssen bereits in jungen Jahren vermittelt werden. Das Wissen darüber, was erlaubt und was verboten ist, bildet die Grundlage, um Kinder zu stärken.
Daher ist in Nordrhein-Westfalen das Angebot des „Rechtskundeunterrichts“ auch an Grundschulen ausgeweitet worden, an dem Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen freiwillig teilnehmen können. Im Rahmen der zu entwickelnden Leitlinien für die inhaltliche Ausgestaltung dieser Arbeitsgemeinschaften soll auch ein Modul zur Thematik der „(sexualisierten) Gewalt gegen Kinder“ aufgenommen werden.
Mit diesem Änderungsantrag sollen die Mittel für die Bereitstellung und Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ermöglicht werden.