Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 16

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1904

Kapitel 04 010
Ministerium

Titel 541 10
Ausgaben für Veranstaltungen und dgl.

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 35.000 Euro
um 140.000 Euro
auf 175.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

50.000 Euro

Begründung:

Der Bereich Legal Tech/KI und die Digitalisierung sind entscheidende Themen im Justizbereich. Es ist daher nicht zu akzeptieren, dass eine Fortführung des durchgeführten Fachkongresses „Digitalisierung der Juristenausbildung JURTECH“ („Digitalkongress“) im Jahr 2023 nicht mehr vorgesehen und auch ein entsprechender Kongress zu dem Thema „Legal Tech/KI“ nicht geplant ist.

Aus diesem Grund sollen dem Justizministerium Mitteln für die Wiederholung des 23.02.2022 in Düsseldorf durchgeführten Digitalkongresses im Jahr 2023 sowie die Durchführung eines Kongresses Legal Tech/KI u.U. zusammen mit dem DAV und dem Richterverband zur Verfügung gestellt werden.

Da die Gesamtkosten des Digitalkongresses vom 23.02.2022 vom Justizministerium auf 68.900,49 € zuzüglich Reisekosten i.H.v. 1.997,46 €, also auf insgesamt rund 70.000 € beziffert wurden, werden für die Wiederholung des Digitalkongresses sowie die Durchführung eines Kongresses Legal Tech/KI insgesamt Mittel i.H.v. 140.000 € zusätzlich beantragt.