Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 17
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1904
Kapitel 04 010
Ministerium
Titel 546 10
Nachwuchswerbung (einschließlich Zeitungsanzeigen)
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 1.119.700 Euro
um 100.000 Euro
auf 1.219.700 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
1.619.700 Euro
Begründung:
Hinsichtlich des anhaltenden Fachkräftemangels und der Bedeutung der Nachwuchsgewinnung ist eine Reduktion der Mittel in diesem Bereich um 500.000 € im Vergleich zu Vorjahr unverständlich. Die zusätzlichen Mittel für die Personalgewinnung sollen dabei helfen, die Ansprache relevanter Zielgruppen zu intensivieren.