Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 19

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1905

Kapitel 05 300
Schule gemeinsam

Titelgruppe 63
Schulverwaltungsassistenz

Titel 422 63
Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Ausbringung eines Haushaltsvermerks:

Zur Entlastung der Lehrkräfte u.a. bei der der IT-Administration werden 500 weitere Planstellen für Schulverwaltungsassistenzen bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt unter Nutzung einer Personalausgabenbudgetierung.

Begründung:

Die enorme Belastung der Lehrkräfte und die schlechten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends für die Grundschülerinnen und Grundschüler zeigen deutlich: Lehrkräfte müssen sich auf ihre pädagogischen Aufgaben und das Unterrichten konzentrieren. Dazu müssen wir sie von nichtpädagogischen Aufgaben entlasten. Wichtige administrative Aufgaben etwa sollten dennoch nicht vernachlässigt werden. Der von der Landesregierung vorgelegte Haushaltsplan weist keine Ansätze auf, mit nicht-pädagogischem Personal an Schulen für eine solche Entlastung zu sorgen. Berücksichtigt werden sollten neue Stellen für die Schulverwaltungsassistenz. Diese sollten dann nicht auf Lehrerstellen angerechnet werden. Es sollten darüber hinaus einem größeren Personenkreis ermöglicht werden, als Schulverwaltungsassistenz tätig zu werden. Ebenso lässt der Haushaltsplan Impulse der Landesregierung zur Entlastung von Lehrkräften bei der IT-Administration vermissen, die dringend notwendig sind. Es sollten daher sowohl Verwaltungsassistenten, als auch Fachkräfte für die IT-Administration im Haushaltsplan 2023 verankert werden.

Aufgrund noch vieler unbesetzter Stellen sind die Personalmaßnahmen zunächst aus absehbar nicht abfließenden Personalmitteln zu bestreiten.