Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 2

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 010
Ministerpräsident

Titel 511 01
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände.

 

Verringerung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 1.598.000 Euro
um 184.000 Euro
auf 1.414.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

1.414.000 Euro

 

Begründung:

Die Ansatzerhöhung, die mit der Begründung inflationsbedingter Mehrausgaben ausschließlich im Haushalt des Ministerpräsidenten zu finden ist, ist nicht nachvollziehbar. Hauptursache für die hohe Inflation von 10% im November 2022 sind Preiserhöhungen bei den Energieprodukten. Ein weiterer Grund liegt in dem Anstieg der Lebensmittelpreise. Hingegen sinken die Preise z.B. für Computersoftware oder drahtlose Telekommunikation. Ansonsten bewegen sich die Preissteigerungen in diesem Bereich laut Statistischem Bundesamt auf normalem Niveau.