Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 20

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1905

Kapitel 05 300
Schule gemeinsam

Titelgruppe 76
Talentschulen

Titel 422 76
Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter

Ausbringung eines Haushaltsvermerks:

Zur Einrichtung von 60 weiteren Talentschulen werden weitere 261 Planstellen eingestellt. Die Finanzierung erfolgt unter Nutzung einer Personalausgabenbudgetierung.

Begründung:

Die Talentschulen werden im von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplan 2023 nicht ausgebaut. Es fließen lediglich die bereits aus früheren Haushalten auszufinanzierenden 45 Stellen ein. Um jedoch den besonderen Herausforderungen in sozial schwächeren Lagen entgegenzuwirken, muss der erfolgreiche Schulversuch Talentschule ausgebaut werden. Die Landesregierung muss weiter daran arbeiten, gerechte Bildungschancen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Vor allem dort, wo sie aufgrund schlechterer Startbedingungen Nachteile haben.