Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 21
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906
Kapitel 06 050
Kulturförderung
Titelgruppe 62
Theaterförderung
Titel 683 62
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
Erhöhung Baransatzes
Haushalt 2023
von 0 Euro
um 1.000.000 Euro
auf 1.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
1.000.000 Euro
Begründung:
Die Besucherzahlen der privaten Bühnen zeigen ihren wichtigen Beitrag zum Kulturangebot und zur kulturellen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen, so dass ihre Förderung neben der für öffentliche Theater und Orchester weiterhin relevant ist.
Die Zweckbestimmung dieser Mittel dient vor allem Maßnahmen der Renovierung, technischen Modernisierung und nicht-technischen Ausstattung der Theater. Eine Priorität soll dabei der Modernisierung der Bühnen- und Klimatechnik sowie weiteren Anschaffungen zur nachhaltigen Arbeitsweise zukommen.
Diese notwendigen Investitionen können die Energieeffizienz der privaten Bühnen und die Anschaffung klimafreundlicher Technik stärken oder die Arbeitsbedingungen für Künstler sowie kaufmännisches und technisches Personal verbessern. So können auch private Häuser für die Zukunft resilienter gegenüber Krisensituationen wie der aktuellen Energiekrise gemacht werden.