Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 22
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906
Kapitel 06 050
Kulturförderung
Titelgruppe 64
Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche
Titel 683 64
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen
Erhöhung Baransatzes
Haushalt 2023
von 0 Euro
um 500.000 Euro
auf 500.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
0 Euro
Begründung:
Die Vermittlung von Kunst und Kultur für Kinder und Jugendliche muss auch mittels privater Träger möglich sein und erfolgen. Diese leisten ebenso einen wertvollen Beitrag zur kulturellen Bildung wie die öffentlichen Träger.
Der systematische Ausbau der kulturellen Bildung als Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe wird gelingen, wenn sowohl öffentliche als auch private Träger gleichermaßen Förderung erhalten. So können für jedes Kind unabhängig von der Herkunft passende Angebote aus der kulturellen Vielfalt Nordrhein-Westfalens zur Verfügung gestellt werden.