Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 23
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906
Kapitel 06 050
Kulturförderung
Titelgruppe 65
Kultur und kreative Ökonomie/ Nachhaltigkeit/ Kulturhauptstadt
Titel 683 65
Zuschüsse an private Unternehmen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 0 Euro
um 1.000.000 Euro
auf 1.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
0 Euro
Begründung:
Auch private Träger sollen sich adäquat mit Zukunftsthemen in Kunst und Kultur befassen können. So kann Kultur als aktivierende Kraft für die Gesellschaft über alle Träger hinweg wirken.
Im Kontext zunehmender gesellschaftlicher Komplexität wird ein resilientes Kultursystem benötigt, das sich lernend an die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels anpasst. Dafür ist ein anderes Verständnis von kultureller Führung notwendig, das sich den aktuellen Transformationsbedürfnissen stellt und entsprechend sich verändernder Steuerungs-, Produktions- und Rezeptionsweisen aktiv an einem neuen Kulturverständnis arbeitet.
Ziel soll sein, dass neue Konzepte eine Grundlage für Innovationen in Organisationen darstellen und einen Beitrag zur positiven Transformation von Gesellschaften leisten können.