Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 24

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1906

Kapitel 06 050
Kulturförderung

Titelgruppe 69
Stärkungsinitiative Kultur

Titel 683 69
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

Erhöhung Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 1.200.000 Euro
auf 1.200.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

1.200.000 Euro

Begründung:

Förderprogramme aus Mitteln des Kulturstärkungsfonds haben die Förderung der freien Szene während der Corona-Pandemie anwachsen lassen, so dass neue Projekte entstehen konnten. Beispielhaft zu nennen sind folgende zwei Projekte des NRW Landesbüros Freie Darstellende Künste:

  1. Wiederaufnahmeförderung: Gefördert wurden sowohl kleinere Projekte ohne wesentliche Überarbeitung und auch größere mit neuen Aspekten. Es entstanden professionelle Theater-, Performance- und Tanzproduktionen. Dieses erfolgreiche Sonderförderprogramm soll weitergeführt werden für z. B. länger zurückliegende Produktionen.
  2. Tiny Residencies: Gefördert wurden Residenzen an Spiel- und Arbeitsorten in ländlichen Regionen mit dem Ziel, neue Kooperationen anzustoßen und eine nachhaltige Erschließung neuer Orte außerhalb der Großstädte zu befördern.

Spätestens ab Mitte 2023 wird mit einem Auslaufen der Mittel gerechnet, bei dem Programm Tiny Residencies sind alle Mittel bereits vergeben. Es muss nun eine Verstetigung der erfolgreichen Sonderprogramme aus den Corona-Sondermittel erfolgen, damit die neu eröffneten Spielräume für die freie Szene bestehen bleiben. Gleichzeitig wird damit auch ihre Innovationskraft gestärkt werden.