Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 31

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1907

Kapitel 07 040
Kinder- und Jugendhilfe Titelgruppe 61 Kinder- und Jugendförderplan

Titel 687 61 (neu)
Verstetigung des Programms „Aufholen nach Corona“

Ausbringung eines neuen Haushaltstitels und Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 0 Euro
um 64.500.000 Euro
auf 64.500.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

- Euro

Begründung:

Um die negativen Folgen für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen abzumildern, sollen die Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe verstetigt werden. Die in der Titelgruppe 61 einzustellenden Mittel dienen der Unterstützung von Angeboten für Jugendarbeit und Jugendferien. Mit den Mitteln werden die Träger der öffentlichen wie auch der freien Jugendhilfe zusätzlich unterstützt.