Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 33
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1907
Kapitel 07 060
Gleichstellung von Frauen und Männern
Titelgruppe 61
Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen
Titel 684 61
Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 33.481.200 Euro 3
um 1.850.000 Euro
auf 5.331.200 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
35.331.200 Euro
Begründung:
Die Frauenhilfeinfrastruktur Nordrhein-Westfalens verzeichnet insbesondere seit der Corona-Pandemie eine wachsende Zahl von Anfragen. Sie ist mit zusätzlichen unterstützenden Angeboten auf Landesebene, wie z. B. einer Fachstelle für digitale Gewalt, gefordert und wird durch die Kostensteigerungen durch Energie zusätzlich belastet. Eine beabsichtige Mittelkürzung wird diesen steigenden Anforderungen nicht gerecht und ist kontraproduktiv.