Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 34

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1907

Kapitel 07 090
Landesmaßnahmen für Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge

Titel 633 10
Erstattung der Kosten der Zentralen Ausländerbehörden.

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 46.962.000 Euro
um 3.000.000 Euro
auf 49.962.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

46.962.000 Euro

Begründung:

Für eine verbindliche und geordnete Migrationspolitik müssen nicht nur Wege der legalen Einwanderung gestärkt werden, sondern auch Anstrengungen zur Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsberechtigung intensiviert werden. Im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene wurde vereinbart, eine Rückführungsoffensive zu starten, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Eine konsequente Rückführung ist dabei im Interesse der Akzeptanz einer humanitären Migrationspolitik.

Das Land Nordrhein-Westfalen kann den Bund dabei aus eigener Kraft unterstützen. Die Ordnungsbehörden der Städte Bielefeld, Essen, Köln sowie der Kreise Coesfeld und Unna wurden vom Land als Zentrale Ausländerbehörden (ZAB) festgelegt. Die ZAB übernehmen im Rahmen der Rückführung Ausreisepflichtiger als fachlich und personell besonders qualifizierte Behörde wesentliche Aufgaben bei der Unterstützung der kommunalen Ausländerbehörden. Eine direkte ausländerrechtliche Zuständigkeit besteht für Personen in Landeseinrichtungen und deren Rückführung. Das Land erstattet den Städten und Kreisen, die im Auftrag des Landes eine ZAB betreiben, die für den Betrieb notwendigen Auslagen.

Die ZAB sollen dazu beitragen, Rückführungsprozesse besser zu steuern, um die Kommunen zu entlasten. Deshalb ist der von der Vorgängerregierung begonnene Ausbau der ZAB dringend fortzusetzen. Die Erstattung des Landes für die ZAB wurde im Haushalt 2022 auf 46,962 Millionen Euro erhöht. Für eine erfolgreiche Rückführungsoffensive ist eine weitere Aufstockung angezeigt.