Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 39

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910

Kapitel 10 030
Naturschutz und Landschaftspflege

Titelgruppe 82
Naturschutz und Landschaftspflege, Kooperationsprojekte

Titel 686 82
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Absenkung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 18.143.500 Euro
um 7.756.600 Euro
auf 10.386.900 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

10.386.900 Euro

Begründung:

Es konnte weder in der Beantwortung der Fragen zum Einzelplan 10 noch im Fachausschuss verständlich erklärt werden, wofür der Mittelaufwuchs in der Titelgruppe 82 gedacht ist. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass diese Mittel nicht allein für die Biologischen Stationen gedacht sind.

Es fließt kein Geld in konkrete Maßnahmen. Eine differenzierte Aufteilung der Mittel soll erst für den Haushalt 2024 vorgenommen werden.

Wie viel Geld die Biologischen Stationen letztendlich bekommen, konnte auf Nachfrage auch nicht beantwortet werden. Aus diesem Grund ist der Mittelaufwuchs nicht nachvollziehbar und damit nicht gerechtfertigt.