Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 42
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910
Kapitel 10 110
Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs
Titelgruppe 62
NE-Infrastrukturförderung
Titel 891 62
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen.
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 12.000.000 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 12.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
12.000.000 Euro
Begründung:
In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen (NE), die besonders in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten eine erhebliche Bedeutung für den regionalen Güterverkehr haben, weil sie innerhalb der infrastrukturellen Ausgestaltung die Qualität des jeweiligen Standorts positiv beeinflussen. Eine Vielzahl angeschlossener Produktionsunternehmen ist von der Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Bahnen und der damit verbundenen Bedienung der Gleisanschlüsse abhängig. Für die Entlastung der Straßen von Schwerlastverkehr ist eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene geboten. Die Investitionszuschüsse sollen wieder auf das Niveau der Vorjahre angehoben werden.