Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 42

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910

Kapitel 10 110
Förderung der Eisenbahnen und des öffentlichen Nahverkehrs

Titelgruppe 62
NE-Infrastrukturförderung

Titel 891 62
Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen.

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 12.000.000 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 12.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

12.000.000 Euro

Begründung:

In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Vielzahl von nicht bundeseigenen öffentlichen Eisenbahnen (NE), die besonders in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten eine erhebliche Bedeutung für den regionalen Güterverkehr haben, weil sie innerhalb der infrastrukturellen Ausgestaltung die Qualität des jeweiligen Standorts positiv beeinflussen. Eine Vielzahl angeschlossener Produktionsunternehmen ist von der Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Bahnen und der damit verbundenen Bedienung der Gleisanschlüsse abhängig. Für die Entlastung der Straßen von Schwerlastverkehr ist eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene geboten. Die Investitionszuschüsse sollen wieder auf das Niveau der Vorjahre angehoben werden.