Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 43
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910
Kapitel 10 150
Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)
Titel 777 11
Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 213.400.000 Euro
um 20.000.000 Euro
auf 233.400.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
213.400.000 Euro
Begründung:
Aufgrund steigender Baukosten durch massiv gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe, höhere Material- und Personalkosten droht ohne Erhöhung des Ansatzes Unterfinanzierung und Maßnahmenreduktion. Erhöhung des Ansatzes soll steigende Baukosten ausgleichen.