Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 43

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910

Kapitel 10 150
Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

Titel 777 11
Erhaltungsinvestitionen an Landesstraßen

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 213.400.000 Euro
um 20.000.000 Euro
auf 233.400.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

213.400.000 Euro

Begründung:

Aufgrund steigender Baukosten durch massiv gestiegene Energiepreise, Lieferengpässe, höhere Material- und Personalkosten droht ohne Erhöhung des Ansatzes Unterfinanzierung und Maßnahmenreduktion. Erhöhung des Ansatzes soll steigende Baukosten ausgleichen.