Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 44

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1910

Kapitel 10 150
Straßen- und Brückenbau (Landesbetrieb Straßen NRW)

Titel 777 13
Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 69.000.000 Euro
um 1.500.000 Euro
auf 70.500.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

72.000.000 Euro

Begründung:

Erhöhung des Ansatzes dient als Anschubfinanzierung für die Aufnahme und Umsetzung neuer Neubau- und Ausbaumaßnahmen im Landesstraßenausbauplan – insbesondere für neue Maßnahmen, wie Ortsumgehungen, die die Lebensqualität der Menschen vor Ort verbessern.