Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 45
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1911
Kapitel 11 080
Maßnahmen für das Gesundheitswesen
Titelgruppe 64
Bekämpfung erworbener Immunschwäche (AIDS)
Titel 686 64
Zielgruppenspezifische AIDS-Prävention, Beratung, Betreuung und Pflege
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 1.832.000 Euro
um 500.000 Euro
auf 2.332.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
1.932.000 Euro
Begründung:
Die Aidshilfen in Nordrhein-Westfalen leisten einen wesentlichen Beitrag, um Prävention zielgruppenspezifisch auszurichten, Barrieren abzubauen, HIV-Infektionen früher zu erkennen und Betroffenen Wege zur Behandlung aufzuzeigen. Barrieren können vielfältig sein, es kann sich um Sprachprobleme handeln, um kulturelle Unterschiede oder schlichtweg um Vorurteile und Diskriminierungen. Die Aidshilfen erleichtern den Zugang zu Prävention und Tests und haben angesichts der differenzierten Zielgruppen zunehmend Aufgaben übernommen. Die Fördermittel im Bereich der AIDS-Prävention werden im Vergleich zu 2022 um 100.000 Euro gekürzt obwohl Angebote und Beratungsstellen in diesem Bereich auch stark von den aktuellen Kostensteigerungen betroffen sind, die den weiteren Betrieb gefährden. Sollte es nicht gelingen, die Aidshilfestrukturen in ihrer jetzigen Stärke zu erhalten, drohen HIV-Neuinfektionen und Spätdiagnosen zu steigen. Zudem sollten weitere Projekte zur zielgruppenspezifischen Prävention umgesetzt werden. Daher ist eine Erhöhung der Fördermittel angezeigt.