Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 47
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1911
Kapitel 11 080
Maßnahmen für das Gesundheitswesen
Titelgruppe 81
Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung
Titel 684 81
Zuschüsse an freie Träger
Erhöhung des Baransatzes und Ausbringung eines Haushaltsvermerks
Haushalt 2023
von 5.723.400 Euro
um 1.000.000 Euro
auf 6.723.400 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
6.023.400 Euro
Vermerk:
Bei den Erläuterungen ist der Betrag unter Ziffer 11 entsprechend auf 2.800.000 Euro zu erhöhen.
Begründung:
Kinderschutzambulanzen sind ein wichtiger Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind. Sie leisten Hilfe beim Erkennen von Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch und beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen der Krisenintervention. Sie sind zudem in der Beratung und Fortbildung für medizinisches Personal, aber auch für Eltern, Erzieherinnen und Lehrkräfte aktiv. In Nordrhein-Westfalen werden bisher 22 Kinderschutzambulanzen durch die anteilige Übernahme von Personalkosten gefördert. Ein flächendeckender Ausbau von Kinderschutzambulanzen ist anzustreben. Dafür ist eine Erhöhung der Förderung notwendig.