Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 49

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1914

Kapitel 14 500
Digitales

Titelgruppe 70
Zukunft des Handels

Titel 683 70
Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 1.775.000 Euro
um 2.500.000 Euro
auf 4.275.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

2.960.000 Euro

Begründung:

Die Corona-Pandemie hat dem Handelsgeschäft in den vergangenen zwei Jahren erheblich zugesetzt. Sowohl die behördlichen Beschränkungen als auch Lieferengpässe haben einen Rückgang der Geschäfte des Handels zur Folge. Die steigenden Energiepreise in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bewirken zusätzliche Kaufzurückhaltung. Die Digitalisierung bietet dem Handel enorme Chancen Angebote effizienter und maßgeschneiderter auszugestalten. Die Förderprogramme für „NRW-Digital Coaches Handel“ und der Projektaufruf „Digitalen und stationären Handel zusammendenken“ sollen im kommenden weitergeführt werden. Der Digitalzuschuss für Klein- und Kleinstunternehmen aus dem stationären Einzelhandel soll im bisherigen Rahmen fortgeführt werden. Zusätzlich sollen in einem Förderwettbewerb neue innovative Konzepte gefördert werden, die stationären Handel und Onlinehandel zukunftsweisend verbinden.