Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 50

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1914

Kapitel 14 730
Förderung des Handwerks, insbesondere des Mittelstandes

Titelgruppe 64
Förderung des Handwerks

Titel 686 64
Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 9.522.500 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 4.522.500 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

7.670.000 Euro

Begründung:

Das Handwerk ist nicht nur eine der wichtigsten Säulen des Mittelstands in Nordrhein-Westfalen, sondern auch Ermöglicher der Energiewende. Fachkräfte im Handwerk in Nordrhein-Westfalen werden dringend benötigt, um den großen Bedarf beim Ausbau Erneuerbarer Energien und der Elektrifizierung der Wärmeversorgung decken zu können. Die Meistergründungsprämie des Landes fördert neben Neugründungen und Betriebsübernahmen auch die Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen. Die Prämie ist eines der erfolgreichsten Instrumente der Gründungs- und Arbeitsmarktförderung in Nordrhein-Westfalen mit dem rund 69.000 Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen oder gesichert wurden. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage ist ein höherer Ansatz für das Jahr 2023 vorzusehen.