Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 54
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1915
Kapitel 15 030
Agrarwirtschaft, Forstwirtschaft und Landschaftspflege
Titel 633 74
Landesprogramm Dorferneuerung
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 28.000.000 Euro
um 5.000.000 Euro
auf 33.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
50.000.000 Euro
Begründung:
Mithilfe des Sonderaufrufs „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ konnten bisher Feuerwehrhäuser in Nordrhein-Westfalen erweitert, umgebaut oder völlig neu errichtet werden. Außerdem konnten Maßnahmen finanziert werden, die die Sicherheit der Kameradschaft erhöhen.
Die Landesregierung möchte nun diesen Sonderaufruf beenden und streicht die Mittel aus dem Haushalt 2023.
Gerade das vergangene Jahr mit der Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, wie wichtig eine dezentrale Infrastruktur für den Katastrophenschutz ist. Die Förderung ist auch ein Zeichen des Respekts für die vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Feuerwehrleute. Sie sorgen in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum mit ihrem großen Engagement täglich für unsere Sicherheit.
Deshalb muss die Förderung fortgesetzt werden. Sobald die wirtschafts- und finanzpolitische Lage wieder mehr Haushaltsspielräume erlauben, ist perspektivisch ein weiteres Aufwachsen angedacht.