Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 55

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/1902

Kapitel 02 010
Ministerpräsident

Titelgruppe 71
Antisemitismusbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen

Titel 547 71
Sächliche Verwaltungsaufgaben

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 400.000 Euro
um 500.000 Euro
auf 900.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

500.000 Euro

Begründung:

Mit Blick auf den zunehmenden Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen, der Komplexität dieses Phänomens sowie der jüngsten Angriffe auf jüdisches Leben und jüdische Einrichtungen muss die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten des Landes NRW gezielt gestärkt werden. Dafür müssen Mittel in angemessener Höhe bereitgestellt werden, da eine rein repressive Vorgehensweise nicht das Entstehen von Antisemitismus bekämpft. Daher muss der präventive Ansatz gestärkt werden.