Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 56
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121
Kapitel 07 040
Kinder- und Jugendhilfe
Titel 633 20
Kostenerstattung für die Elternbeitragsfreiheit nach dem KiBiz
Erhöhung des Baransatzes
Haushalt 2023
von 446.612.900 Euro
um 225.000.000 Euro
auf 671.612.900 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
434.131.100 Euro
Begründung:
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.
Eine wichtige Komponente des Programms sind Entlastungen für Familien und Alleinerziehende. Familien und Alleinerziehende haben in den zurückliegenden Monaten viele Entbehrungen schultern müssen. Durch die bestehende Energiekrise und die damit verbunden Preissteigerung sind zusätzliche, vor allem finanzielle, Belastungen entstanden. In diesen herausfordernden Zeiten brauchen die Familien und Alleinerziehenden in Nordrhein-Westfalen besondere Unterstützung. Durch die Erhöhung des Baransatzes wird eine einmalige und schnelle Entlastung für Eltern durch ein weiteres beitragsfreie Kita-Jahr geschaffen.
An den Gesetzgeber ergeht mit Verabschiedung des Änderungsantrags der Auftrag, das zusätzliche beitragsfreie Betreuungsjahr – vorerst für das Kalenderjahr 2023 – im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) entsprechend zu verankern.