Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 57

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 08 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 10 (neu)
Härtefonds Energiesperren

Ausbringung eines Haushaltstitels und Anbringung eines Baransatzes

Haushalt 2023

Ansatz neu 30.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

- Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.

Eine wichtige Komponente sind kurzfristige Maßnahmen, um Energiesperren zu verhindern. Die stark steigenden Energiekosten stellen für Mieterinnen und Mieter sowie für Eigentümerinnen und Eigentümer eine starke finanzielle Belastung dar. Die Bundesregierung hat deshalb umfangreiche Hilfsmaßnahmen wie die Gas- und Strompreisbremse sowie die Wohngeldreform auf den Weg gebracht. Trotz dieser Entlastungsmaßnahmen sowie der insgesamt 1,27 Mrd. Euro, welche für das Wohngeld im Landeshaushalt zur Verfügung stehen, können soziale Härten nicht ausgeschlossen werden. Beim Wohngeld tritt die neue Rechtslage zwar zum 01.01.2023 in Kraft, die Bearbeitung von neuen Anträgen wird aber nach Aussage der zuständigen Ministerin Scharrenbach frühestens ab 01.04.2023 möglich sein. Zur Vermeidung sozialer Härten besteht insofern Bedarf die Entlastungsmaßnahmen des Bundes landesseitig zu ergänzen.

Mit den hier eingestellten Haushaltsmitteln wird unter Federführung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) kurzfristig ein Härtefonds eingesetzt, mit dem Privathaushalte vor Energiesperren geschützt werden können. Damit kann verhindert werden, dass Haushalte, die wegen der stark gestiegenen Energiepreise in Zahlungsrückstand geraten sind und die von anderen Sozialleistungen (noch) nicht erreicht wurden, in eine unverschuldete Notsituation ohne Heizung oder Strom geraten.