Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 58

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 08 100
Heimat

Titelgruppe 60
Heimat

Titel 686 60
Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige

Erhöhung des Baransatzes

Haushalt 2023

von 33.700.000 Euro
um 70.000.000 Euro
auf 103.700.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

33.700.000 Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.

Eine wichtige Komponente sind ergänzende Hilfen für die vielfältigen Vereine und Initiativen in Nordrhein-Westfalen. Die Energiepreisbremsen des Bundes begrenzen auch hier die Belastungen, die durch die gestiegenen Energiepreise entstanden sind. Vereine, Initiativen und Projekte, die Energiekosten für selbstgenutzte Immobilien haben, stehen dennoch vor großen finanziellen Herausforderungen, da sie kurzfristig kaum Möglichkeiten haben auf die neue Situation zu reagieren. Im Fall von Beitragserhöhungen drohen in einer Zeit schwindender Kaufkraft in vielen Haushalten beispielsweise weitere Vereinsaustritte, die eine Abwärtsspirale in Gang setzen können. Zur Unterstützung wird das Land Nordrhein-Westfalen daher auf Antrag Zuschüsse bis zu einem Gesamtbetrag von 70 Millionen Euro leisten.