Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 60
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121
Kapitel 11 020
Allgemeine Bewilligungen
Titel 891 11 (neu)
Zuschüsse an die NRW.BANK für Maßnahmen zur kurzfristigen Liquiditätssicherung bei KMU in NRW sowie zur Einrichtung und Bewirtschaftung eines KMU-Härtefallfonds
Ausbringung eines Haushaltstitels und Anbringung eines Baransatzes
Haushalt 2023
Ansatz neu: 400.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
- Euro
Begründung:
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.
Eine wichtige Komponente des Programms sind stabilisierende Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen. Für viele dieser Betriebe ist die aktuelle Lage aufgrund mehrerer Faktoren weiterhin sehr bedrohlich: Trotz der enormen Kraftanstrengungen des Bundes bei den Energiepreisbremsen müssen sich die Betriebe kurz- und mittelfristig auf deutlich höhere Energiepreise einstellen. Im Zusammenspiel von Inflation und weiterhin bestehenden Lieferkettenproblemen steigen die Kosten für Vorprodukte. Zeitgleich steigen mit den notwendigen Leitzinsentscheidungen der EZB die Kosten für Fremdkapital sprunghaft an. Hinzukommen höhere Lohnforderungen, um Kaufkraftverluste zumindest anteilig ausgleichen zu können. In einem Umfeld spürbarer Konsumzurückhaltung können die Betriebe diese vielfältigen Kostensteigerungen häufig nur anteilig in Form von höheren Preisen weitergegeben.
In diesem unsicheren Umfeld können beispielsweise steigende Abschlagszahlungen für Energie weiterhin den Ausschlag geben, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht. Kurzfristig stehen dann unsicheren Erlösen steigende ungedeckte Fixkosten gegenüber. Damit die aktuellen Verwerfungen nicht zum Verlust von grundsätzlich tragfähigen Geschäftsmodellen führen, werden zur Abwehr von weiterhin drohenden Unternehmensinsolvenzen Haushaltsmittel im Umfang von 400 Mio. Euro zur Einrichtung eines „NRW-Liquiditäts- und Härtefallfonds KMU“ bereitgestellt.
Um die betriebsindividuellen Herausforderungen bestmöglich zu adressieren, ist ein Maßnahmenmix aus Liquiditätskrediten mit Tilgungszuschuss sowie Unternehmenshilfen in Form von Billigkeitsleistungen vorzusehen:
I. Liquiditätskredite im Gesamtumfang von bis zu 1 Mrd. Euro mit 20 Prozent landesseitigem Tilgungszuschuss (Landesanteil 200 Mio. Euro);
II. Direkte Unternehmenszuschüsse im Gesamtumfang von bis zu 200 Mio. Euro, insbesondere für Kleinbetriebe mit einer Fördersumme i.H.v. bis zu 50 TEUR je Bewilligung.
Die NRW.Bank wird unter Rückgriff auf ihre bestehende Expertise aus ähnlichen Unterstützungsprogrammen während der Corona-Pandemie mit der zeitnahen administrativen Umsetzung beauftragt. Auf diesem Wege können kurzfristig bis zu 1,2 Mrd. Euro zusätzliche Liquidität zum Erhalt des NRW-Wirtschaftsstandorts bereitgestellt werden.