Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 61
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121
Kapitel 20 020
Allgemeine Bewilligungen
Titel 461 11
Zur Verstärkung der Ansätze für die Personalausgaben bei Titeln der Obergruppe 42 in den Einzelplänen, zur Verstärkung von Ansätzen bei Titeln der Hauptgruppe 6 im Kapitel 10 011 sowie nach Maßgabe der Vermerke Nr. 5 - 8 zur Verstärkung der Ansätze für Zuschüsse an Landesbetriebe, Ersatzschulen, Hochschulen und Universitätskliniken
Ansatzreduzierung
Haushalt 2023
von 1.363.000.000 Euro
um - 500.000.000 Euro
auf 863.000.000 Euro
Ansatz lt. Haushalt 2022
714.000.000 Euro
Begründung:
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. Für eine verfassungsfeste Umsetzung der Hilfen hat der Haushaltsgesetzgeber allerdings zunächst bestehende Einsparpotentiale im regulären Haushalt zu nutzen. Mit Blick auf den noch bis Ende September 2023 laufenden Tarifvertrag öffentlicher Dienst der Länder (TV-L) ist eine Absenkung des Ansatzes auch unter Berücksichtigungen möglicher unterjähriger Entscheidungen mit Blick auf das Lohnabstandsgebot angemessen.