Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 66

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 20 020
Allgemeine Bewilligungen

Titel 971 30 (neu)
Globale Mehreinnahmen aus Haushaltsresten vorangegangener Haushaltsjahre

Ausbringung eines Haushaltstitels und Anbringung eines Baransatzes und Ausbringung eines Haushaltsvermerks

Haushalt 2023

Ansatz neu: 1.000.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

- Euro

Haushaltsvermerk:

Sofern der vorläufige Jahresüberschuss des Haushalts 2022 1.000.000.000 Euro übersteigt, ist hier auch der entsprechend höhere Überschuss zu vereinnahmen.

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. Für eine verfassungsfeste Umsetzung der Hilfen hat der Haushaltsgesetzgeber allerdings zunächst bestehende Einsparpotentiale im regulären Haushalt zu nutzen. Für den Zeitraum Januar bis November 2022 zeigt sich kurz vor Ende des Haushaltsjahres 2022 mit Blick auf die bereinigten Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben ein positives Finanzierungssaldo von rd. 2,34 Mrd. Euro (HFA-Vorlage 18/576). Mit dem vorläufigen Jahresabschluss des Haushalts 2022 ist damit ein Überschuss in Milliardenhöhe sehr wahrscheinlich. Diese Haushaltsreste aus dem Jahr 2022 sind dem Haushalt 2023 als zusätzliche Liquidität zuzuführen und stehen so für Hilfsmaßnahmen in der aktuellen Energie- und Inflationskrise zur Verfügung.