Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 68

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 20 030
Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Steuerverbund und sonstige Leistungen)

Titel 883 18
Investitionspauschale gem. § 16 Abs. 3 GFG 2023

Erhöhung des Baransatzes und Ausbringung eines Haushaltsvermerks

Haushalt 2023

von 1.102.678.600 Euro
um 500.000.000 Euro
auf 1.602.678.600 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

1.014.748.200 Euro

Haushaltsvermerk

  1. Mit der Annahme des Änderungsantrags wird die die Landesregierung beauftragt, dem Landtag zeitnah eine entsprechend angepasste Fassung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 - GFG 2023 vorzulegen.

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm („NRW.hilft“) auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. In Anlehnung an das im Bundesland Hessen gemeinsam von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ausgearbeitete Entlastungsprogramm in Höhe von 200 Mio. Euro ist ein entsprechend hochskaliertes und an die speziellen Gegebenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen angepasstes Hilfsprogramm mit einem Gesamtvolumen von 1,5 Mrd. Euro zu beschließen.

Eine wichtige Komponente sind gezielte Hilfen für das Leben in den Kommunen vor Ort. Die Kommunen stellen sich aktuell einer multiplen Krise mit stark gestiegener Inflation, ausufernden Energiepreisen und einem starken Zustrom von schutzbedürftigen geflüchteten Menschen. Dort wo finanzielle Handlungsspielräume ausgereizt und aufgebraucht sind drohen bei massiv gestiegenen (laufenden) Kosten heruntergefahren sozialen Infrastrukturen, geschlossene Sporteinrichtungen, ausbleibende (Erhaltungs-)Investitionen und krisenverstärkende kommunale Abgaben- und Steuererhöhungen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Um diese drohenden Szenarien aufzufangen, wird die Erhöhung der allgemein deckungsfähigen Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 - GFG 2023 um rund 50 Prozent beantragt. Auf diesem Wege sichern wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Kommunen vor Ort.