Änderungsantrag zu dem „Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)“ 69

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksachen 18/1200 und 18/1500 (Ergänzung)
Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 18/2121

Kapitel 20 650
Schuldenverwaltung

Titel 575 10
Zinsen für Kreditmarktmittel

Ansatzreduzierung

Haushalt 2023

von 2.700.000.000 Euro 
um - 500.000.000 Euro
auf 2.200.000.000 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2022

1.325.000.000 Euro

Begründung:

Das Bundesland Nordrhein-Westfalen muss in der aktuellen Energie- und Inflationskrise ein eigenes ergänzendes Entlastungs- und Härtefallprogramm auflegen, um verbleibende Lücken in den umfangreichen Hilfsmaßnahmen des Bundes zu schließen. Für eine verfassungsfeste Umsetzung der Hilfen hat der Haushaltsgesetzgeber allerdings zunächst bestehende Einsparpotentiale im regulären Haushalt zu nutzen.

Mit Blick auf leicht rückläufige Inflationsquoten und die leichte Entspannung am Anleihenmarkt mit einer seit Oktober 2022 rückläufigen Umlaufrendite ist eine Absenkung des Haushaltsansatzes für den Schuldendienst des Landes im Jahr 2023 geboten.