Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses 2

Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 18/1384

zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/900

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 – NHHG 2022)

hier:

Kapitel 20 030
Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Steuerverbund und sonstige Leistungen)

Titel 883 18
Investitionspauschale

 

Ansatz lt. Haushalt 2022 i.V.m. NHHG 2022

von 1.014.748.200 Euro
um 500.000.000 Euro
auf 1.514.748.200 Euro

Ansatz lt. Haushalt 2021

975.053.300 Euro

 

Haushaltsvermerk

  1. Mit der Annahme des Änderungsantrags wird die die Landesregierung beauftragt, dem Landtag zeitnah eine entsprechend angepasste Fassung des Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 - GFG 2022 vorzulegen.

Begründung:

Die Kommunen in NRW stellen sich aktuell einer multiplen Krise mit stark gestiegener Inflation, ausufernden Energiepreisen und einem starken Zustrom von schutzbedürftigen geflüchteten Menschen. Dort wo finanzielle Handlungsspielräume ausgereizt und aufgebraucht sind drohen bei massiv gestiegenen (laufenden) Kosten heruntergefahrene soziale Infrastrukturen u.a. bei der frühkindlichen Betreuung, OGS, Jugendhilfe sowie bei geschlossenen Sporteinrichtungen. Darüber hinaus drohen ausbleibende (Erhaltungs-)Investitionen und krisenverstärkende kommunale Abgaben- und Steuererhöhungen zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Um diese drohenden Szenarien aufzufangen, wird die kurzfristige Erhöhung der allgemein deckungsfähigen Investitionspauschale im Gemeindefinanzierungsgesetz 2022 - GFG 2022 um 50 Prozent beantragt. Auf diesem Wege sichern wir sehr kurzfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Kommunen vor Ort.