Änderungsantrag zu: „Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“

Die Fraktion der FDP beantragt, den Entwurf der Landesregierung „Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018“ (LT-Drucksache 18/4593) wie folgt zu ändern:

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  1. Der Änderungsbefehl 6 Buchstabe a werden die Worte „sowie Kunstrasen“ gestrichen.
  2. Der Änderungsbefehl 15 Buchstabe a wird wie folgt geändert: Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Dachüberstände, Dachgesimse, Zwerchhäuser und Dachaufbauten, lichtdurchlässige Bedachungen, Dachflächenfenster, Lichtkuppeln, Oberlichte und Solaranlagen sind so anzuordnen und herzustellen, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann.

  1. Von der Außenfläche von Brandwänden und von der Mittellinie gemeinsamer Brandwände müssen mindestens 1,25 m entfernt sein:

    a) Dachflächenfenster, Oberlichte, Lichtkuppeln und Öffnungen in der Bedachung, wenn diese Wände nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind und
    b) Zwerchhäuser, Dachgauben und ähnliche Dachaufbauten aus brennbaren Baustoffen, wenn sie nicht durch diese Wände gegen Brandübertragung geschützt sind, und
     
  2. mindestens 0,50 m entfernt sein:
    Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen, wenn diese Wände bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 nicht mindestens 0,30 m über die Bedachung geführt sind.“

 

Begründung

Zu 1: Kunstrasen

Der bisherige Gesetzentwurf sieht schärfere Vorgaben gegen Steingärten vor. CDU und Grüne wollen das Verbot auf Kunstrasen ausweiten. Praktikerinnen und Praktiker monieren: Moderne Kunstfasern für Rasenflächen sind wasserdurchlässig. Deswegen werden mit diesem Änderungsantrag das Verbot von Kunstrasen gestrichen.

Zu 2: Brandschutz

Erneuerbare Energien sind zunehmend ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige und sichere Energieversorgung. Als Innovations- und Industrieland ist unser Energiebedarf besonders hoch. Wir setzen daher auf ein breites Angebot – aus Sonne, Geothermie, Biogas, Wind und vielem mehr. Deshalb ist es wichtig, Barrieren für die Installation von Solaranlagen zu beseitigen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf will die Sicherheitsabstände von Solaranlagen zu Nachbarhäusern reduzieren. Auf diese Weise sollen Eigentümerinnen und Eigentümer mehr Platz bekommen, um Solaranlagen zu installieren.

Die Intention der Landesregierung ist richtig. Allerdings ergeben sich erhebliche Mängel im Gesetzentwurf. Davor hat der Feuerwehrverband in der Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnung und Digitalisierung vom 17. August 2023 gewarnt (Stellungnahme 18/715).

Konkret kritisiert die Feuerwehr, dass der Abstand von Brandwand zu Solaranlagen verschwinden sollen, wenn die Brandwand nicht gleichzeitig über das Dach geführt wird. Wenn das durchgezogene Dach von Reihenhäusern oder Doppelhäusern brennt, könnten die Feuerwehren wegen der geringen Haushöhe das Feuer trotzdem bekämpfen.

Wenn sich ein Feuer auf den Dächern hoher Gebäude ausbreitet, ist die Feuerwehr auf den Sicherheitsabstand angewiesen. Denn diese Freifläche garantiert, dass die Feuerwehr auf dem Dach arbeiten kann. Auf diese Weise kann die Feuerwehr etwa Teile des Daches öffnen und einen Brand nahe der Gebäudetrennwand bekämpfen. 

Die Feuerwehren heben hervor: Der bisherige § 32 Absatz 5 ermögliche, dass Dächer vollständig mit Solaranlagen bedeckt werden. Diese Regelung werde nicht nach Gebäudeklassen differenziert. Gerade bei Häusern der Gebäudeklasse 4 und 5 sei das eine Gefahr, wenn Bestandsgebäude weder über eine über Dach geführte Brandwand verfügen, noch eine beidseitig auskragende, feuerbeständige und nicht brennbare Platte von 0,50 m aufweisen.

Die Feuerwehren unterstreichen zudem: Selbst wenn die Solaranlagen nicht die Ursache für einen Großbrand sein sollten, würden sie in der öffentlichen Meinung im Brandfall eng damit verknüpft.

Im Änderungsantrag werden daher angemessene Sicherheitsabstände für Solaranlagen für die Gebäudeklassen 4 und 5 festgesetzt. Das erhöht die Sicherheit, stärkt die Akzeptanz für Solaranlagen und unterstützt dadurch die Energiewende.