Attraktiver Lehrerberuf statt unkoordinierte Abordnungsverfahren: Chaotische Schulpolitik der Landesregierung jetzt beenden

I. Ausgangslage

Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, die Abordnungen von Lehrkräften zu stoppen, hat die Schwächen der aktuellen Schulpolitik deutlich gemacht. Die Abordnungsmaßnahmen der schwarz-grünen Landesregierung sind unkoordiniert und ungerecht. Sie verunsichern Lehrkräfte ebenso wie Schulleitungen.

Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Münster zahlreiche geplante Abordnungen von Lehrkräften aus dem Münsterland in das Ruhrgebiet verhindert. Das Verwaltungsgericht hat Klagen mehrerer Lehrkräfte als gerechtfertigt angesehen. Die Kriterien für die Auswahl der Lehrkräfte waren von Schule zu Schule unterschiedlich, da es von Seiten der Landes- und Bezirksregierung für die Schulen dabei keine Vorgaben gab. Die Ermessensentscheidungen zur Auswahl der Lehrkräfte, die an den jeweiligen Schulen abgeordnet werden sollen, seien weder transparent noch mit gleichmäßigen Maßstäben erfolgt.

Die verstärkte Abordnung von Lehrkräften aus dem Münsterland in stärker mit Lehrkräften unterversorgte Regionen ist im Handlungskonzept Unterrichtsversorgung der Landesregierung als dienstrechtliche Maßnahme festgeschrieben. Es ist daher auch die Aufgabe und Pflicht der Landesregierung, klare, transparente und faire Vorgaben zu machen, nach denen diese Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Die FDP-Landtagsfraktion hat von Beginn an die Maßnahmen des Handlungskonzepts Unterrichtsversorgung kritisiert. Expertinnen und Experten haben unter anderem in einer Anhörung des Schulausschusses am 22. August 2023 eindrücklich vor den Maßnahmen gewarnt. Sie prognostizierten, dass sie mittel- und langfristig sogar einen negativen Effekt auf Stellenbesetzung und Unterrichtsversorgung haben könnten. Frust und Enttäuschung über die undurchsichtigen Auswahlkriterien hatten sich schon lange breit gemacht. Nun haben die Beteiligten Gewissheit, dass ihr Unbehagen über die Praxis der Abordnungen mehr als gut begründet war.

Weiterhin lässt die Landesregierung im Unklaren, wie viel mehr Unterrichtsstunden tatsächlich mit den Abordnungsmaßnahmen erteilt werden können. Schließlich kommt mit der bloßen Verschiebung von Lehrkräften keine Lehrkraft mehr in unsere Schulen. Die Landesregierung scheut sich mitzuteilen, welche Ziele sie bei den für die Lehrkräfte, die Schulen und die Schülerschaft belastenden Abordnungen und Zwangsversetzungen verfolgt. Einmal mehr wird deutlich, dass es der Landesregierung in der Personalsteuerung sowohl an Planungskompe-
tenz als auch an Fingerspitzengefühl fehlt.


Wir Freien Demokraten erinnern daher erneut an die bereits vorgeschlagenen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung im Lehrerberuf und erwarten von der Landesregierung, dass Personalentscheidungen stets nachvollziehbar und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen aller Beteiligten getroffen werden.

Statt auf frustrierende Abordnungsverfahren in Kaskaden muss die Landesregierung auf Freiwilligkeit setzen und Anreize schaffen. Mit unterstützenden Programmen für herausfordernde Schulstandorte, wie etwa die Talentschulen oder das Startchancen-Programm, werden wichtige Schritte unternommen, um diese Standorte für dort tätige Lehrkräfte und die Neugewinnung von Personal attraktiver zu machen. Das Stärken dieser Schulstandorte, zum Beispiel
auch durch mehr Schulautonomie, setzt solche Anreize, insbesondere für Lehrkräfte ohne Stammschule, genau dort arbeiten zu wollen.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster, die Abordnungen von Lehrkräften aus dem Münsterland zu stoppen, bescheinigt die unkoordinierte und intransparente Personalsteuerung der Landesregierung bezüglich ihrer Lehrkräfte.


Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • auf zwangsweise dienstrechtliche Maßnahmen, insbesondere die Kaskadenabordnungen, zu verzichten,
  • stattdessen auf Freiwilligkeit zu setzen und Anreize zu schaffen, die Lehrkräfte an besonders unterbesetzte Standorte locken,
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Personalausstattung in unseren Schulen nachhaltig zu erhöhen. Dazu gehören:
  • die weitere Förderung und Erleichterung des Seiteneinstiegs in den Lehrerberuf,
  • der weitere Ausbau von Studienplätzen für Lehramtsstudierende,
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs durch moderne Arbeitszeitmodelle und bessere Unterstützungssysteme,
  • eine zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung für Lehrkräfte,
  • eine Stärkung der Schulleitungen hinsichtlich Entlastung bei Bürokratie und Zugriff auf Personalentwicklungsinstrumente außerhalb der behördlichen Angebote (z.B. Coaching, Supervision),
  • die Stärkung der Schulautonomie: mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheiten für die Schulen zum Beispiel mit mehr selbstverwaltetem Budget zu schaffen,
  • den berufsbegleitenden „Master of Education“ und Vorbereitungsdienst für alle Schulformen und Bildungsgänge zu ermöglichen,
  • der Verzicht auf willkürliche Personalentscheidungen.