Welche Auswirkungen hat die Abschaffung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung?

Jahrelang mussten Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihre Abwasserkanäle auf Dichtheit überprüfen lassen. Laut der ehemaligen Verordnung waren häusliche Abwasserleitungen bis zum 31.12.2015 zu prüfen, wenn es sich um Leitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten handelte und sie vor dem 01.01.1965 verlegt wurden. Die Prüfpflicht war seit Jahren umstritten. Sie hat hohe Kosten für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter verursacht. Durch die „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“, welche auch auf Initiative der FDP-Landtagsfraktion am 03.03.2020 beschlossen wurde, müssen Dichtheitsprüfungen nur noch in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Undichte Kanäle müssen weiterhin überprüft und repariert werden. Eine verpflichtende Prüfung privater Abwasserkanäle ist nur bei Neubauvorhaben, bei wesentlichen baulichen Veränderungen auf Grundstücken und in begründeten Verdachtsfällen notwendig.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit hat die Abschaffung der verpflichtenden Dichtheitsprüfung zu Gunsten einer risikoorientierten Prüfung zu einer finanziellen Entlastung privater Hauseigentümerinnen und -eigentümer geführt?
  2. Wie hat sich die Anzahl der durchgeführten Dichtheitsprüfungen in den vergangenen Jahren – aufgeschlüsselt nach den Jahren 2010 bis 2021 – entwickelt?
  3. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen undichte Abwasserkanäle zu einer Verschlechterung des Grundwasserzustands geführt haben?
  4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit es zu statistisch signifikanten Veränderungen im Grundwasserzustand gekommen ist, die auf die in der Vorbemerkung dargelegten Anpassungen in der Verordnung zurückgeführt werden können?
  5. Sollten Verschlechterungen im Grundwasserzustand vorliegen: Welche Einträge lassen sich konkret auf undichte Abwasserkanäle von Privathaushalten zurückführen?

Henning Höne