Die Demokratie lebt von gut informierten Parlamentariern: Nordrhein-Westfalen braucht einen Beirat für die Autobahn GmbH des Bundes in NRW
I. Ausgangslage
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein leistungsstarkes Netz von rund 2.300 km Bundesautobahnen. Mit Datum vom 1. Januar 2021 ist die Zuständigkeit für die Bundesautobahnen in Nordrhein-Westfalen an die Autobahn GmbH des Bundes übergegangen. Ein Austausch von Informationen erfolgt seitdem ausschließlich zwischen der Autobahn GmbH und der Landesregierung. Das Landesparlament mit seinen gewählten Volksvertretern ist von diesem Informationsfluss abgeschnitten. Projekte der Autobahn GmbH in Nordrhein-Westfalen haben für die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Städte und Gemeinden stets eine sehr hohe Relevanz. Sie erwächst aus den zum Teil ganz erheblichen Auswirkungen des Baustellenbetriebes und der daraus folgenden Verkehrsbeeinträchtigungen und Umfahrungsverkehre. Noch drastischer sind die Auswirkungen auf die Bevölkerung im Fall von Brückensperrungen und Brückenablastungen, wie beispielsweise bei der Emscher-Talbrücke im Verlauf der BAB 43, der Rahmede-Talbrücke im Verlauf der BAB 45 und der Leverkusener Rheinbrücke im Verlauf der BAB 1. Um die Information des Landesparlaments in diesem Bereich zu verbessern, braucht es einen parlamentarischen Beirat.
II. Der Landtag stellt fest:
Projekte der Autobahn GmbH in Nordrhein-Westfalen haben stets eine hohe Relevanz für die angrenzenden Gebietskörperschaften sowie deren Anwohnerinnen und Anwohner.
Eine lebendige Demokratie lebt von gut informierten Abgeordneten. Sie dürfen von wichtigen Informationsquellen nicht abgeschnitten werden, um ihren Wahlauftrag gegenüber der Bevölkerung erfüllen zu können.
Die Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen brauchen einen Beirat bei der Autobahn GmbH NRW, um regelmäßig und transparent über BAB-Projekte im Land informiert zu werden.
III. Der Landtag beschließt:
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
in Abstimmung mit dem Ältestenrat des Landtages und der Autobahn GmbH in Nordrhein-Westfalen einen mit Vertretern des Landesparlamentes und dem Landesbetrieb Straßenbau.NRW besetzten Beirat einzurichten, der viermal jährlich tagt und der dazu dient, aktuelle BAB-Projekte im Land vorzustellen und den Abgeordneten des Landtages dazu Rede und Antwort zu stehen.