Bessere Zeiten für alleinerziehende Eltern – Wie haben sich die Regelungen zum Unterhaltsvorschuss entwickelt?

In Nordrhein-Westfalen leben mehr als 300.000 alleinerziehende Elternteile mit ihren minderjährigen Kindern zusammen. Gemessen an der Gesamtzahl der Familien sind dies rund 20 Prozent. Alleinerziehende und Getrennterziehende stehen dabei häufig vor finanziellen Schwierigkeiten. Dies wirkt sich gerade auch auf die Chancen der Kinder aus. Alleinerziehende erhalten einen Unterhaltsvorschuss als bundesgesetzliche Leistung, wenn sie ihr Kind alleine erziehen und von dem anderen Elternteil für das Kind keinen oder einen zu geringen Unterhalt erhalten. Die öffentliche Hand springt in diesen Fällen ein und streckt den Unterhalt vor. Das andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn es keinen Unterhalt zahlt, obwohl es ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Zuständig für die Beantragung und Auszahlung des Unterhaltsvorschusses sind die kommunalen Jugendämter. Der Bund trägt seit 2017 40 Prozent der Geldleistungen. Die angemessene Aufteilung des nicht vom Bund getragenen Anteils der Geldleistungen auf Länder und Gemeinden liegt in der Befugnis der Länder. Schon in der 16. Legislaturperiode hat die FDP-Fraktion die Situation des Unterhaltsvorschusses regelmäßig mit Kleinen Anfragen und Berichtsanfragen kritisch und konstruktiv begleitet. In der letzten Legislaturperiode hat die NRW-Koalition daher wichtige Änderungen im Interesse der alleinerziehenden Familien umgesetzt.

Zum einen beteiligt sich das Land stärker an den Geldleistungen. Hierdurch haben besonders Familien mit einem niedrigen Einkommen die Sicherheit, dass Land und Kommune gemeinsam den Unterhalt vorstrecken. Dies ist insbesondere für die Kommunen wichtig, in denen der Anteil von Haushalten mit einem niedrigen Einkommen besonders hoch ist. Zum anderen wurde der Einzug des Unterhalts von den säumigen Elternteilen beim Landesamt für Finanzen zentralisiert. Dies soll die Quote derer, die den Unterhalt zurückzahlen, erhöhen und zum anderen die Kommunen entlasten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Gesamtsumme der Zahlungen von Unterhaltsvorschuss in den Jahren von 2012 bis 2022 entwickelt?
  2. Wie hat sich bei den Zahlungen von Unterhaltsvorschuss das Verhältnis zwischen Bund, Land und Kommunen zwischen 2012 und 2022 entwickelt?
  3. Wie hat sich der kommunale Anteil am Vorschuss insgesamt entwickelt? (Bitte die Gesamtleistungen der Kommunen pro Jahr seit 2012 abbilden.)
  4. Wie haben sich Zahlungsdisziplin bzw. Ausfallquote bei den Rückforderungen von Unterhaltsvorschuss von säumigen unterhaltspflichtigen Elternteilen in den Jahren von 2012 bis 2022 entwickelt?
  5. Welche Regelungen bestehen in den anderen Bundesländern bei der Anwendung des Unterhaltsvorschusses?

Henning Höne
Marcel Hafke