Bezahlkarte für Asylleistungen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend und landeseinheitlich umsetzen!

I. Ausgangslage

Der Deutsche Bundestag hat am 12. April 2024 mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beschlossen. Diese beinhaltet, dass unabhängig von der Art der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form der Bezahlkarte möglich wird. Damit wird eine sichere Rechtsgrundlage zur Einführung von Bezahlkarten geschaffen. So sollen Bargeldauszahlungen an Leistungsberechtigte eingeschränkt werden und damit der Verwaltungsaufwand bei den Kommunen minimiert werden.

Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen soll nach der Änderung von § 3 Absatz 2 AsylbLG der notwendige Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Haushaltsgüter) grundsätzlich durch Sachleistungen gedeckt werden. Der notwendige persönliche Bedarf (persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens wie z. B. Freizeit, Kultur, Kommunikation und Mobilität) soll auch durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Ist dies nicht möglich, können auch Leistungen in Form von Bezahlkarten gewährt werden. Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen soll nach der Änderung von § 3 Absatz 3 AsylbLG der notwendige Bedarf durch Geld- oder Sachleistungen oder in Form von Bezahlkarten gedeckt werden. Der notwendige persönliche Bedarf soll in Form von Bezahlkarten oder durch Geldleistungen gedeckt werden.

Ende Januar 2024 haben sich 14 der 16 Bundesländer – darunter auch Nordrhein-Westfalen – auf ein länderübergreifendes Verfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für die Auszahlung staatlicher Leistungen für Asylbewerber verständigt. Bei der länderübergreifenden Bezahlkarte soll ein Teil der Standards und Funktionen einheitlich gestaltet sein, während darüber hinaus Zusatzfunktionen und mögliche Beschränkungen beim Einsatz der Bezahlkarte von den einzelnen Ländern selbst festgelegt werden sollen.

Neben der Einführung eines unbürokratischen Verfahrens ist es ein wesentliches Ziel einer Bezahlkarte, Fehlanreize der Bargeldauszahlung für irreguläre Migration zu reduzieren wie z. B. Zahlungen an Schlepper. Deshalb ist die Bestimmung der Höhe des Bargeldbetrages, welcher innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Geldautomaten und in Geschäften abgehoben werden kann, ein entscheidender Aspekt der Einführung von Bezahlkarten. Nur durch eine entsprechende Einschränkung kann die Geldüberweisung an ausländische Empfänger erschwert werden. Diese sollte nicht dem Ermessen der kommunalen Leistungsbehörden überlassen werden, sondern landeseinheitlich geregelt werden.

Nach Aussage der Landesregierung besteht Einigkeit mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber, dass die Karte möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden soll. Dies soll bürokratiearm und für die Kommunen einfach handhabbar und pragmatisch geschehen.

Allerdings soll jede einzelne Kommune für sich entscheiden können, ob sie die Karte einführen will. Es werde keinen Anschlusszwang für die Kommunen geben. Außerdem müssten die Städte und Gemeinden die Kosten für die Bezahlkarte selbst übernehmen.

Einige Städte wie Dortmund, Duisburg und Bochum haben sich aber bereits gegen die Einführung der Bezahlkarte für Asylleistungen ausgesprochen. Hingegen tritt der Landkreistag für die flächendeckende Einführung einer Bezahlkarte ein. Bürgerinnen und Bürger würden eine schnelle Umsetzung erwarten. Der Präsident des Landkreistags NRW meinte dazu: „Wir sollten einen Flickenteppich mit unterschiedlichen Lösungen und unübersichtlichen Parallelstrukturen vermeiden.“ Der Geschäftsführer des Städtetages NRW hat erklärt: „Von der NRW-Landesregierung erwarten wir, dass sie sich mit den anderen Ländern auf einheitliche Regeln einigt. Die müssen dann von den Kommunen verbindlich eingeführt werden und für ganz Nordrhein-Westfalen gelten. Das kann nicht jede Stadt für sich selbst festlegen“.

Dies zeigt die Notwendigkeit, dass die Landesregierung auf eine flächendeckende und landeseinheitliche Einführung einer Bezahlkarte hinwirken und dazu klare Vorgaben geben muss. Dies gilt insbesondere für Einschränkungen bei der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften. Zudem müssen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Einführung einer Bezahlkarte strukturell und finanziell unterstützt werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • auf eine flächendeckende und landeseinheitliche Einführung einer Bezahlkarte hinzuwirken,
  • die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Einführung einer Bezahlkarte strukturell und finanziell zu unterstützen sowie
  • die Höhe des Bargeldbetrages, welcher innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Geldautomaten und in Geschäften abgehoben werden kann, landeseinheitlich vorzugeben.