Bühnenmusik im Sprechtheaterstück

Die meisten öffentlichen und privaten Theater haben extrem unter den Beschränkungen in der Corona-Pandemie gelitten. Neue Zahlen belegen, wie gravierend die Lockdowns für die Kulturbranche waren.

Daher gilt es weitere Belastungen durch jahrelange Rechtsstreite zu vermeiden, wie sie im Rahmen der Theateraufführungen von Fjodor Dostojewskis "Der Idiot" zwischen dem Düsseldorfer Schauspielhaus und dem Komponist Parviz Mir-Ali entstanden sind.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. August 2022 nun die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das OLG Düsseldorf zurückverwiesen. In seiner Entscheidung führt der BGH aus, dass Musik, die im Rahmen der bühnenmäßigen Aufführung eines Sprechtheaterstücks erklingt, als mit dem Sprachwerk verbundenes Werk im Sinne des § 19 Abs. 2 Fall 2 UrhG bühnenmäßig aufgeführt wird, wenn sie integrierender, organischer Bestandteil des Spielgeschehens ist und nicht nur der bloßen Untermalung dient. Erforderlich sei ein enger innerer Zusammenhang zwischen Musik und Spielgeschehen, der vom Tatgericht im Einzelfall festgestellt werden muss.   Im Rahmen eines Sprechtheaterstücks erklingende Musik, der keine mit dem Sprachwerk gleichberechtigte Rolle zukommt, ist Bühnenmusik im Sinne des § 1 Buchst. a Satz 4 des Berechtigungsvertrags der GEMA.

Dies dürfte die öffentlichen und privaten Theater in der Praxis allerdings vor Probleme stellen, denn die die richtige Einordnung ist nicht immer eindeutig, wenn der erforderliche innere Zusammenhang im Einzelfall zu entscheiden ist und dieser sogar dann zu verneinen sein kann, wenn die Musik eigens für das Theaterstück komponiert wurde.

Es bleibt abzuwarten, wie das OLG Düsseldorf nun im vorliegenden Fall neu entscheiden wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche praktischen Auswirkungen erwartet die Landesregierung als Folge des BGHUrteils?
  2. Kommen Kosten auf die öffentlichen und privaten Theater zu, die bisher nicht entstanden sind?
  3. Wieviele Klagen aufgrund der Verletzung von Urheberrechten bei Bühnenmusik wurden in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren erhoben?
  4. Wie hoch sind die an die GEMA abzuführenden Gebühren im Vergleich zu Lizenzgebühren, die an den Urheber eines Bühnenstücks zu bezahlen sind?
  5. Sind Unterstützungen der öffentlichen und privaten Theater bei der rechtlichen Einordnung von Bühnenmusik durch die Landesregierung geplant?

Dr. Werner Pfeil