Bürokratische Mittelverschwendung im immer intransparenteren Förderdschungel – Bestandsaufnahme der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderprogramme können im Einzelfall ein Mittel sein, politische Ziele zu erreichen, deren Ergebnisse auf anderem Wege ansonsten nicht herstellbar sind. Bei der Implementierung, Erhöhung und Verlängerung von Förderprogrammen sollte stets der Umstand berücksichtigt werden, dass es sich letztlich um eine Verteilung von Steuergeldern handelt, welche zuvor aus den Geldbeuteln der Bürgerinnen und Bürger sowie aus den Unternehmen durch Steuerabgaben eingezogen wurden. Im Rahmen der Förderverfahren werden diese finanziellen Mittel an einen konkreten Zweck gebunden, um spezifische politische Ziele zu erreichen. Nichtdestotrotz kann der punktuelle Einsatz von Förderprogrammen gesamtwirtschaftlich positive Effekte nach sich ziehen, wenn durch das Programm nachweislich eine im Voraus definierte, wachstumsfördernde Entlastung erzielt wird.
Es gibt keinerlei bekannte Auswertungen über den Verfahrensaufwand, welcher mit der Abwicklung von zweckgebundenen Förderungen einhergeht. Ob der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in diesem Zusammenhang über dem Ziel der Erreichung konkreter politischer Ziele steht, ist mehr als fraglich. In den vergangenen Jahren ist die Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen immer kleinteiliger und undurchsichtiger geworden. Die Landesregierung sollte dem Steuerzahler gegenüber transparent und im Detail darlegen können, welche Mittel an welche Fördernehmer für welche Zwecke im Rahmen von Förderprogrammen fließen. Darüber hinaus sollten die verfügbaren Fördermöglichkeiten für Antragsberechtigte übersichtlich dargestellt und leicht zugänglich sein.
Ein sinnvoller Beitrag kann durch Fördermaßnahmen nur dann erbracht werden, wenn Förderprogramme verständlich, schnell, einfach zugänglich, zielgerichtet und unbürokratisch sind. Der Zweck eines Programmes kann allerdings nicht erreicht werden, wenn aufgrund der Vielzahl von Programmen und der Komplexität der Antragstellung Überforderungssituationen bei Berechtigten und Verwaltung entstehen oder wenn potentiell Förderberechtigte in Unkenntnis der Fördermöglichkeiten bleiben. Sowohl die Abwicklung von Förderprogrammen als auch die Antragstellung ist geprägt von hohem Zeit- und Bürokratieaufwand. Auf mehreren Ebenen werden dadurch enorme personelle Ressourcen gebunden. Beginnend mit der Suche nach bedarfsgerechten Förderprogrammen über die Komplexität der Programmausgestaltungen und die häufige Überschneidung von Förderzielen erfolgt ein Personal- und Zeitaufwand, welcher allein für die Beantragung einer Förderung unverhältnismäßig ist. Ebenso sind die Nachweiserbringung und Erfolgskontrolle extrem ineffizient ausgestaltet und binden sowohl materielle als auch personelle Ressourcen.
Selbst Mitglieder der Landesregierung haben in diesem Zusammenhang bereits Alarm geschlagen. Mit Schreiben vom 24. Februar 2023 hat Innenminister Reul bereits auf eine Überlastungssituation der Bezirksregierungen hingewiesen. Er sehe die Handlungsfähigkeit der Behörden in Gefahr. Ein wichtiger Grund für deren stark gestiegene Inanspruchnahme ist die zunehmend ausufernde Förderpolitik. So mahnte der Innenminister, die Grenze der Belastbarkeit sei „schon länger erreicht und in vielen Bereichen inzwischen überschritten“.
Dies habe zwangsläufig zur Folge, „dass noch mehr Aufgaben zu priorisieren sind, immer weniger in der gebotenen Tiefe oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung bewältigt und im zunehmenden Maße auch gar nicht mehr wahrgenommen werden können." Durch die aus der Überlastung der Verwaltung herrührenden Priorisierung der Aufgaben werden zudem andere Verwaltungsaufgaben vernachlässigt. Der durch Vernachlässigung von wichtigen Aufgaben entstehende Schaden kann zu einer Doppelbelastung führen. Entstandene Missstände müssten durch neue Förderprogramme, Maßnahmen und Hilfen beseitigt werden, die zu weiteren Überlastungen führen können. Langfristig wird der Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalens noch stärker belastet, ohne dass die finanziellen Mittel tatsächlich eine sinnvolle und nachhaltige Wirkung entfalten können.
Insgesamt müssen Förderprogramme daher als Instrumente betrachtet werden, welche sorgfältig verwaltet und fortlaufend evaluiert werden müssen, um ihre beabsichtigten Ziele zu erreichen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Verwaltung der Förderprogramme nicht zu einer Überlastung der zuständigen Behörden führt.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert, dass Förderprogramme strikt unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit überprüft werden sollten. Dabei sind etliche Kriterien zu beachten. Zunächst ist konsequent zu überprüfen, ob das Förderprogramm die im Voraus festgelegte, entlastende und wachstumsfördernde Wirkung erzielt. Die Nachweise dazu müssen mit geringstem zeitlichen und bürokratischen Aufwand zu erbringen sein. Darüber hinaus sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass alle Schritte im Rahmen der Beantragung, Bewilligung, Auszahlung und Nachweiserbringung digital stattfinden. Entsprechende digitale Portale sollen einheitlich und leicht zugänglich ausgestaltet sein. Verfahren zur Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Nachweiserbringung sowie zum Monitoring sollten klar strukturiert und standardisiert werden. Auf kommunaler Ebene sollte eine Pauschalierung oder Einbindung entsprechender Mittel in den kommunalen Finanzausgleich stets der zweckgebundenen Förderung bevorzugt werden. Durch die erforderliche Erbringung von Eigenanteilen werden weniger finanzstarke Kommunen benachteiligt, wodurch es zu gesamtvolkswirtschaftlich zu vermeidenden Mitnahmeeffekten kommt. Darüber hinaus wird durch Projektförderungen in die kommunale Autonomie eingegriffen. Dafür bedarf es stets einer tragfähigen Begründung.
Die umfangreiche Bündelung und Reduktion von Förderprogrammen ist die logische Konsequenz dieser Forderungen.
Durch die nachfolgenden Fragen soll ein Überblick über die aktuellen Förderprogramme, die damit verbundenen Kosten, die Überlastungssituationen der abwickelnden Behörden und Institutionen sowie die konkreten Pläne der Landesregierung zur Problemlösung geschaffen werden.
Die Antragsteller möchten folgende Klarstellungen zu Formulierungen sowie zur Struktur des Fragenkatalogs vornehmen. Die Bezeichnung „Förderprogramme“ bzw. „Programme“ umfasst, falls nicht anderweitig eingegrenzt oder definiert, sowohl die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Förderprogramme des Bundes, der EU, anderer Gebietskörperschaften, oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist. Ferner wird betont, dass diese Formulierung sich nicht auf einzelne Bewilligungsstellen beschränkt, sondern auf ein umfassendes und vollständiges Lagebild der Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen abzielt.
Der Fragenkatalog zur NRW.BANK bezieht sich auf das klassische Fördergeschäft der Bank, welches durch die Förderbank selbst finanziert wird. Die Fragen zur NRW.BANK beziehen sich explizit nicht auf Fördermaßnahmen, für die Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt werden und welche über die NRW.BANK abgewickelt werden. Diese Programme sollen im ersten Teil des Fragenkatalogs behandelt werden.
I. Bestandsaufnahme der aktuell abzuwickelnden Förderverfahren im Land Nordrhein-Westfalen, ihre Zielgruppen und Motivationen sowie ihr monetärer Umfang
1. Wie hoch ist die Anzahl der Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt?
2. Wie hoch ist jeweils die Anzahl der Förderprogramme des Bundes, der EU, anderer Gebietskörperschaften, oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist?
3. Welchen jeweiligen Gegenstand und Umfang haben diese Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. diese Förderprogramme des Bundes, der EU,
anderer Gebietskörperschaften, oder sonstiger Förderinstitute wie beispielsweise der NRW.BANK, an denen das Land monetär oder administrativ beteiligt ist, und wie sind sie ausgestaltet? (Bitte jeweils einzeln mit Angabe des konkreten Fördergegenstands, der Förderart, des Fördervolumens, des Fördergebers, der Bewilligungsstelle und des jeweiligen Kreises der Antragsberechtigen für alle Förderverfahren auflisten.)
4. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Förderprogramme erstmalig aufgelegt? (Bitte einzeln ausweisen.)
5. Mit welcher Laufzeit wurden die Programme aufgelegt? (Bitte einzeln ausweisen.)
6. In welchem Zeitraum sind bei jedem der Programme die Mittel abrufbar gewesen? (Bitte einzeln ausweisen.)
7. Wie hoch ist der Anteil der Förderprogramme, welche seit Beginn der 18. Wahlperiode neu eingerichtet wurden, an der Gesamtzahl der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme?
8. Welche Förderprogramme wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode neu eingerichtet?
9. Wie sind die jeweiligen Empfängergruppen der Förderprogramme definiert?
10. Wie hoch ist zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt die Anzahl der Förderprogramme je Empfängergruppe?
11. Wie sieht jeweils einzeln der Stand des Mittelabrufs zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt aus?
12. Welches monetäre Gesamtvolumen haben die zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme jeweils? (Bitte einzeln ausweisen.)
13. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme sehen Kleinstförderungen vor, sprich, Fördermaßnahmen, die Fördervolumen von maximal bis zu 1.000 Euro je Fördergegenstand vorsehen? (Bitte einzeln ausweisen.)
14. Wie hoch ist der Anteil der vorgenannten Kleinstförderungen gemessen an der Gesamtzahl der bestehenden Förderprogramme?
15. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme sehen Kleinförderungen vor, sprich, Fördermaßnahmen, die Fördervolumen von maximal bis zu 2 Millionen Euro je Fördergegenstand vorsehen? (Bitte einzeln ausweisen)
16. Wie hoch ist der Anteil der vorgenannten Kleinförderungen gemessen an der Gesamtzahl der bestehenden Förderprogramme?
17. Welche zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme wurden als Folge von Krisen aufgelegt?
18. Welche anderen Institutionen oder Gebietskörperschaften wie EU, Bund oder andere Länder sind am Gesamtvolumen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme beteiligt? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
19. In welchem Umfang sind, aufgeschlüsselt nach Akteuren, andere Institutionen oder Gebietskörperschaften relativ und absolut am jeweiligen Gesamtvolumen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme beteiligt? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
20. Wie gliedern sich die zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme nach den zuständigen Ressorts auf?
21. Wie viele Anträge wurden zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt seit Beginn der Laufzeit je bestehendem Förderprogramm gestellt?
22. Wie viele Anträge wurden zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt seit Beginn der Laufzeit je bestehendem Förderprogramm bewilligt?
23. Bei wie vielen Fällen wurden zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt seit Beginn der Laufzeit je bestehendem Förderprogramm bereits Mittel ausgezahlt?
24. Bei wie vielen der bestehenden Förderprogramme wurden zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bisher keine Fördermittel ausgezahlt? Um welche
Förderprogramme handelt es sich?
II. Die Entwicklung der Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen
25. Wie hat sich die Anzahl der Förderprogramme innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich ausweisen.)
26. Wie hat sich das monetäre Gesamtvolumen der Förderprogramme innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich ausweisen.)
27. Wie hat sich die Anzahl der Förderprogramme je Bewilligungsstelle innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich ausweisen.)
28. Wie hat sich das Gesamtvolumen der Förderprogramme je Bewilligungsstelle innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte jährlich ausweisen.)
29. Wie hat sich der Anteil der Landes-, Bundes- und EU-Mittel und der Anteil der Mittel sonstiger Institutionen und Gebietskörperschaften am Gesamtvolumen der
Förderprogramme innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt?
30. Wie hat sich der Anteil von Klein- und Kleinstförderungen an der Gesamtzahl der Förderprogramme innerhalb der letzten zehn Jahr entwickelt?
31. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand im Rahmen der Entwicklung eines neuen Förderprogramms?
32. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand im Rahmen der Schaffung der administrativen Voraussetzungen für ein neues Förderprogramm?
III. Die Förderprogramme für Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen
33. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Programme richten sich indirekt oder direkt an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen?
34. In welcher Höhe sind den Kommunen in den Jahren 2022 und 2023 jeweils Fördermittel aus dem Landeshaushalt zugewiesen worden?
35. In welcher Höhe handelte es sich dabei gegebenenfalls um originäre Bundesmittel?
36. In welcher Höhe handelte es sich dabei gegebenenfalls um originäre Mittel der Europäischen Union?
37. In welcher Höhe bestanden im Landeshaushalt 2023 Ansätze, die zur Zuweisung von Fördermitteln an die Kommunen bestimmt waren? (Gerne anhand der Systematik der Anlage zu der Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 483))
38. Welchen Anteil haben Förderprogramme jeweils an den unter den in der Anlage zu der Bekanntgabe der Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände nach Maßgabe des Landeshaushalts 2023 (MBl. NRW. 2023 S. 483) aufgeführten Titeln genannten Beträgen?
39. Etliche Förderprogramme für Kommunen erfordern die Finanzierung eines bestimmten Eigenanteils durch die jeweiligen Empfänger. Viele Kommunen verlieren so an Gestaltungsspielraum, da sie ihre Investitionsentscheidungen häufig von den verfügbaren Förderungen abhängig machen. Insbesondere finanzschwache Kommunen werden dadurch benachteiligt. Inwiefern plant die Landesregierung, diese Benachteiligung zu beheben?
40. Welche der Förderprogramme für Kommunen erfordern einen solchen Eigenanteil der Empfänger? In jeweils welcher Höhe ist dieser Eigenanteil zu erbringen?
41. In welchem Umfang plant die Landesregierung eine Zusammenlegung einzelner kommunaler Förderprogramme, wie es beispielsweise bei der Zusammenführung der Förderrichtlinien „Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen“, „Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen“, „Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen“ sowie „Wohnraumförderprogramms“ zu einer einheitlichen Richtlinie bereits geschehen ist (vgl. Vorlage 18/2170)?
42. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es: „Im Sinne der Ergebnisse der Transparenzkommission werden wir die vorhandenen und zukünftigen Förderprogramme für Kommunen so gestalten, dass diese für alle Kommunen handhabbarer werden und so das jeweilige Förderziel landesweit flächendeckend erreicht werden kann. Dazu gehört u. a. die Schaffung einer neuen digitalen Förderplattform, auf der verpflichtend alle Landesbehörden alle vorhandenen und zukünftigen Förderprogramme darstellen und über die auch die jeweiligen Antragsverfahren und Mittelverwendungsnachweise medienbruchfrei abgewickelt werden.“ Wie ist der aktuelle Sachstand zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bei der Schaffung einer solchen digitalen Förderplattform?
43. Was genau hat die Landesregierung darüber hinaus bislang umgesetzt, um dem zuvor dargestellten Anspruch gerecht zu werden?
44. In jeweils welchen Fällen zieht die Landesregierung eine pauschalisierte Bereitstellung von Mitteln an die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen anstatt einer zweckgebundenen Auszahlung im Rahmen eines Förderprogramms, wie es von zahlreichen Kommunalverbänden gefordert wird, in Erwägung?
45. In jeweils welchen Fällen zieht die Landesregierung eine pauschalisierte Bereitstellung von Mitteln an die Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen anstatt einer zweckgebundenen Auszahlung im Rahmen eines Förderprogramm unter Umständen nicht in Erwägung? Wie begründet sie dies?
IV. Die Förderprogramme und ihre Rückwirkung auf den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen
46. In welchem Umfang ist das Land Nordrhein-Westfalen relativ und absolut am jeweiligen Gesamtvolumen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme mit eigenen Geldern aus dem Landeshaushalt beteiligt? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
47. In welchem Umfang sind seit Beginn der 18. Wahlperiode Verpflichtungsermächtigungen vom Land Nordrhein-Westfalen für die einzelnen Förderprogramme erteilt worden? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
48. In welchem Umfang stellen bestehende Verpflichtungsermächtigungen für Förderprogramme, jeweils nach Fiskaljahr aufgegliedert, bereits eine finanzielle Bindung
bzw. Vorbelastung für die folgenden fünf Haushaltsjahre ab dem Jahr 2023 dar?
49. In welchem Umfang laufen Verpflichtungsermächtigungen für Förderprogramme innerhalb der nächsten fünf Jahre aus?
50. In welchem Umfang haben auslaufende bzw. nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen für Förderprogramme, jeweils jährlich aufgegliedert, den Landeshaushalt innerhalb der letzten fünf Jahre entlastet?
51. Welche konkreten Förderprogramme, für die noch keine Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Jahren bestehen, beabsichtigt die Landesregierung zu verlängern?
52. Welche Kosten je Förderprogramm wurden durch die jeweiligen mit der Abwicklung befassten Instanzen innerhalb der letzten zehn Jahre bei einer Beauftragung durch das Land diesem in Rechnung gestellt? (Bitte nach Jahren und Abwicklungsstelle aufgliedern.) Als Beispiel ist hier die Zahlung in Höhe von 9,6 Millionen Euro in 2022 an die NRW.BANK zur Entwicklung und administrativen Umsetzung der Maßnahmen zum Förderprogramm „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ zu nennen (Kapitel 20 020, Titel 682 10).
V. Die Bürokratiekosten der Förderprogramme
Bürokratiekosten entstehen bei der Umsetzung und Abwicklung von Förderprogrammen sowohl bei Antragstellern als auch beim Fördergeber und der jeweiligen Bewilligungsstelle. Dieser bürokratische Mehraufwand lässt sich üblicherweise in finanzieller und zeitlicher Dimension messen. Zeitaufwand und Kosten, welche durch das Befolgen von gesetzlichen Vorgaben und Berichtspflichten entstehen, werden durch den Erfüllungsaufwand abgebildet. Der Verwaltungsaufwand hingegen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Zeitaufwand und Kosten der jeweiligen Behörden und Ämter, welche für die Abwicklung der Förderprogramme zuständig sind. Wenn möglich, wird bei der Beantwortung folgender Fragen um Angabe des jeweiligen Aufwands in zeitlicher und finanzieller Dimension gebeten.
53. Wie wird bei Förderprogrammen der Erfüllungsaufwand für Fördernehmer für die Antragsstellung und die gesamte Inanspruchnahme der Förderung sowie die
Nachweiserbringung erfasst?
54. Welche Kriterien und Vorgaben gelten für die Erfassung des Erfüllungsaufwands für Fördernehmer?
55. Wie groß ist der jeweilige Erfüllungsaufwand je Fördernehmer zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt? (Bitte Erfüllungsaufwand für jedes Förderprogramm
einzeln angeben.)
56. Wie groß ist der jeweilige Erfüllungsaufwand je Fördernehmer in Relation zur durchschnittlich bewilligten Fördersumme des jeweiligen Förderprogramms zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt? (Bitte für jedes Förderprogramm einzeln angeben.)
57. Wie wird ein möglichst niedriger Erfüllungsaufwand für Fördernehmer gewährleistet?
58. Wie wird bei Förderprogrammen der jeweilige Verwaltungsaufwand der für die Abwicklung zuständigen Behörden und Ämter erfasst?
59. Welche Kriterien und Vorgaben gelten für die Erfassung des Verwaltungsaufwands der für die Abwicklung von Förderprogrammen zuständigen Behörden und Ämter?
60. Wie groß ist der jeweilige Verwaltungsaufwand der für die Abwicklung zuständigen Behörden und Ämter je Antrag und Inanspruchnahme der Förderprogramme sowie Nachweiserbringung zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt? (Bitte Verwaltungsaufwand für jedes Förderprogramm einzeln angeben.)
61. Wie groß ist der jeweilige Verwaltungsaufwand der für die Abwicklung zuständigen Behörden und Ämter je Antrag und Inanspruchnahme der Förderprogramme sowie Nachweiserbringung in Relation zur durchschnittlich bewilligten Fördersumme zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt? (Bitte für jedes Förderprogramm einzeln angeben.)
62. Wie wird ein möglichst niedriger Verwaltungsaufwand für die jeweiligen Behörden und Ämter gewährleistet?
VI. Die Förderprogramme und ihr Antragsprozess
63. Wie lange dauerte es bei jedem der seit Beginn der 18. Wahlperiode neu eingerichteten Förderprogramme, bis nach Ankündigung erstmals Fördermittel beantragt werden konnten?
64. Auf welchem Wege können bei den zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogrammen, jeweils nach Förderprogramm aufgegliedert, Anträge gestellt werden? (Bitte jeweils näher erläutern: Zuständige Instanz, Einreichungswege digital bzw. in Papierform, mögliches Erfordernis einer Einreichung durch Dritte wie Hausbanken oder Steuerberater der Antragsteller etc.)
65. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme können jeweils papierhaft oder ausschließlich papierhaft beantragt werden?
66. Wie hoch ist jeweils der Anteil an papierhaften und ausschließlich papierhaften Antragsverfahren an der Gesamtheit aller zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme?
67. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme können jeweils digital oder ausschließlich digital beantragt werden?
68. Wie hoch ist jeweils der Anteil an digitalen und ausschließlich digitalen Antragsverfahren an der Gesamtheit aller zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme?
69. Wie ist jeweils das digitale Antragsverfahren ausgestaltet?
70. Im Rahmen welcher der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme werden Antragstellungen per E-Mail akzeptiert?
71. Im Rahmen welcher der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme wurden zur Antragstellung entsprechende eigene Portale vergleichbar zum Portal „www.einmalzahlung200.de“des BMBF geschaffen?
72. Wie hoch sind die jeweiligen Anschaffungskosten für solche Antragsportale gewesen?
73. Wie hoch sind die jeweiligen laufenden Kosten für solche Antragsportale?
74. Wie stark wurden solche Portale seit Bestehen im Vergleich zu anderen Antragswegen durch die Antragssteller angenommen und genutzt?
75. Bei welchen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogrammen kann ein einheitliches Portal oder eine einheitliche dahinterstehende digitale Infrastruktur für die Antragstellung genutzt werden?
76. Welche technischen oder administrativen Hindernisse erforderten, sofern mehr als eine digitale Infrastruktur zur Abwicklung von Antragsprozessen beschafft worden ist, seit Beginn der 18. Wahlperiode eine Mehrfachbeschaffung?
77. Bei welchen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogrammen wird der Antrag über Dritte, vergleichbar mit der Hausbank bei der
Beantragung beispielsweise des KfW-Wohneigentumsprogramms, gestellt?
78. Bei welchen Förderprogrammen wurde seit Beginn der 18. Wahlperiode die Antragsannahme vorzeitig gestoppt, weil das Budget ausgeschöpft war?
79. Bei welchen Förderprogrammen wurde aus sonstigen Gründen seit Beginn der 18. Wahlperiode die Antragsannahme vorzeitig gestoppt? (Bitte mit Angabe der jeweiligen Gründe.)
80. Wie viele unberücksichtigte Anträge gingen, nach Förderprogramm aufgegliedert, bis zum jeweiligen Zeitpunkt des Annahmestopps ein?
81. Wie hoch war das jeweilige gesamte beantragte Fördervolumen bis zum Annahmestopp im Vergleich zum Gesamtvolumen des jeweiligen Förderprogramms?
VII. Die Förderprogramme und ihr Bewilligungsprozess
82. Welche Instanzen und Akteure sind an den Bewilligungsprozessen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme beteiligt? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
83. Welche Instanz ist jeweils für die Bearbeitung der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme federführend und verantwortlich gewesen? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
84. Wie viele Personen sind bei den jeweiligen Instanzen und Akteuren, jeweils nach Förderprogramm aufgegliedert, insgesamt am Bewilligungsprozess beteiligt (zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt)?
85. Wie lange dauert im Durchschnitt die Bearbeitung eines Förderantrags ab Eingang bis zum Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid für den Antragsteller? (Bitte je
Förderprogramm ausweisen.)
86. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand im Rahmen des Prüfungs- und Bewilligungsprozesses je Antrag und Förderprogramm? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
87. Wie hoch ist der jeweilige durchschnittliche Personalaufwand im Rahmen des Prüfungs- und Bewilligungsprozesses je Antrag und Förderprogramm im Verhältnis zum gesamten Fördervolumen? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
88. Wie hoch ist der jeweilige durchschnittliche Personalaufwand im Rahmen des Prüfungs- und Bewilligungsprozesses je Antrag und Förderprogramm in Relation zur
durchschnittlichen bewilligten Fördersumme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
89. Wie hoch ist die jeweilige durchschnittliche Bewilligungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
90. Wie hoch ist die jeweilige maximale Bewilligungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
91. Wie hoch ist die jeweilige minimale Bewilligungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
92. Wie hoch ist, nach bestehendem Förderprogramm aufgegliedert, die Ablehnungsquote?
93. Wie hat sich die, nach bestehendem Förderprogramm aufgegliederte, durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen Antragsstellung und Bewilligung über den Zeitraum ihrer bisherigen Laufzeit verändert?
VIII. Die Förderprogramme und ihre Auszahlung
94. Wie hoch ist die jeweilige durchschnittliche Auszahlungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
95. Wie hoch ist die jeweilige maximale Auszahlungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
96. Wie hoch ist die jeweilige minimale Auszahlungssumme der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
97. Wie ist die jeweilige Relation zwischen Auszahlungssumme und bewilligten Fördermitteln? (Bitte je Förderprogramm ausweisen.)
98. Bei welchen der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme erfolgt die Auszahlung von Fördermitteln nicht unmittelbar in bar, sondern mittelbar durch Gutscheine, wie dem nordrhein-westfälischen Bildungsgutschein?
99. Wie hoch ist der Personalaufwand im Rahmen des Auszahlungsprozesses je bewilligtem Antrag und Förderprogramm?
IX. Die Förderprogramme, ihre Verwendung und Evaluation
100. Welche der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme erfordern im Nachhinein noch eine Überprüfung bzw. Dokumentation der Verwendung der bewilligten und ausgezahlten Mittel?
101. Wie hoch ist der durchschnittliche Personalaufwand je Evaluation eines Nachweises bei der jeweils zuständigen Instanz?
102. In welcher Form sind diese Verwendungsnachweise bei der jeweils zuständigen Instanz zu erbringen?
103. Im Rahmen welcher der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme werden Verwendungsnachweise per E-Mail akzeptiert?
104. Im Rahmen welcher der zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme wurden zur Dokumentation entsprechende Antragsportale auch zur Einreichung von Dokumentationen und Verwendungsnachweisen genutzt?
105. Wie stark wurden solche Portale im Vergleich zu anderen Einreichungswegen durch die Antragssteller angenommen und genutzt?
106. Für welche der seit Beginn der 18. Wahlperiode bestehenden oder beendeten Förderprogramme findet eine Evaluation statt, in welchem Umfang das Ziel der Förderung durch die fiskalische Intervention erreicht worden ist?
107. Welche Akteure sind jeweils an diesen Evaluationen beteiligt?
108. Finden diese Evaluationen bereits während der Laufzeit, oder erst nach Beendigung der jeweiligen Förderprogramme statt? Falls Ersteres zutrifft: Innerhalb welcher Zeitabstände werden Evaluationen der Förderprogramme vorgenommen?
109. Bei jeweils welchen Programmen, für die innerhalb der letzten zehn Jahre bereits eine Evaluation stattfand, wurde eine hohe Zielerreichung festgestellt?
110. Bei jeweils welchen Programmen, für die innerhalb der letzten zehn Jahre bereits eine Evaluation stattfand, wurde ein Verbesserungsbedarf bei der Zielerreichung festgestellt?
111. Welche Programme wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode aufgrund einer positiven Evaluation verlängert?
X. Der Personalbestand der Bezirksregierungen, ihre Aufgaben und die veränderte Arbeitsbelastung
112. Wie hat sich die Anzahl der vollends oder teils durch die Bezirksregierungen zu bearbeitenden Förderprogramme über einen Zeitraum von 10 Jahren entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
113. Wie hat sich das aus den Förderprogrammen ergebende jährliche Antragsvolumen bei den Bezirksregierungen über denselben Zeitraum entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
114. Wie hat sich bei den Bezirksregierungen im selben Zeitraum der Ist-Personalbestand entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
115. Wie haben sich bei den Bezirksregierungen im selben Zeitraum die Personalkosten entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
116. Wie hat sich bei den Bezirksregierungen im selben Zeitraum der Krankenstand entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
117. Wie hat sich das Verhältnis von Ist-Personalbestand zu jährlichem Antragsvolumen über die vergangenen 10 Jahre entwickelt?
118. Wie hoch ist, nach zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehendem Förderprogramm aufgegliedert, der jeweilige absolute und relative Anteil der einzelnen Regierungsbezirke am Gesamtvolumen?
119. In welchem Verhältnis steht das durchschnittliche jährliche Antragsvolumen der bestehenden Förderprogramme in den einzelnen Regierungsbezirken zur Anwohnerzahl der einzelnen Regierungsbezirke?
120. Welche konkreten einzelnen Maßnahmen plant die Landesregierung für welchen Zeitraum zur Entlastung der Bezirksregierungen?
XI. Externe Evaluation
121. Welche Akteure waren seit Beginn der 18. Wahlperiode an externen Evaluationen der Förderprogramme beteiligt?
122. Wie steht der Landesrechnungshof zur Komplexität der Förderlandschaft im Land?
123. Welche Vorschläge sind innerhalb der letzten zehn Jahre vom Landesrechnungshof zur Vereinfachung der Förderlandschaft im Land gemacht worden?
124. Welche Vorschläge vom Landesrechnungshof sind zur Vereinfachung der Förderlandschaft im Land seit Beginn der 18. Wahlperiode umgesetzt worden?
125. Wie steht der Landesrechnungshof zur Abwicklungsproblematik von Förderprogrammen bei den Bezirksregierungen?
126. Welche Vorschläge sind seit Beginn der 18. Wahlperiode vom Landesrechnungshof zur Überwindung der Abwicklungsproblematik von Förderprogrammen bei den Bezirksregierungen gemacht worden?
127. Welche Vorschläge vom Landesrechnungshof sind zur Überwindung der Abwicklungsproblematik von Förderprogrammen bei den Bezirksregierungen seit Beginn der 18. Wahlperiode umgesetzt worden?
XII. Konsolidierung der Förderprogramme als Ziel des schwarz-grünen Koalitionsvertrags
Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung heißt es: „Die Zahl der Förderprogramme wird verringert, indem thematisch passende Förderprogramme
zusammengelegt werden, um den Kommunen so mehr Eigenverantwortung in der Wahl der Mittel zur Erreichung des vom Land mit dem Programm beabsichtigten Ziels zuzugestehen.“(…) „Wir sehen die Vereinfachung von Förderprogrammen als Teil des Bürokratieabbaus und werden Förderprogramme mithilfe von Standards auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüfen.“
128. Wie ist der aktuelle Status in Bezug auf die Umsetzung dieser Vorhaben?
129. In welchem Umfang plant die Landesregierung die Zusammenlegung von thematisch ähnlichen Förderprogrammen und somit eine Verringerung der Gesamtzahl der Förderprogramme?
130. Mithilfe welcher Standards bzw. Messgrößen sollen die Förderprogramme auf ihre Zukunftsfähigkeit überprüft werden?
131. Innerhalb welches Zeithorizonts sollen die Förderprogramme abschließend konsolidiert werden?
132. Welche Förderzwecke beabsichtigt die Landesregierung zukünftig in ihrer Förderpolitik zu priorisieren?
133. Welche gegenwärtigen Förderzwecke werden im Gegensatz dazu in Zukunft reduziert oder ganz eingestellt?
134. Welche Rolle spielt die in 2023 auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtete Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik“ unter gemeinsamer Federführung der Staatskanzlei, des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie bei der Konsolidierung der landeseigenen Förderprogramme (vgl. Vorlage 18/2170)?
135. Wie weit ist der in Vorlage 18/2170 beschriebene Evaluationsprozess zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt fortgeschritten? Welche Prozessoptimierungs- Konsolidierungs- und Digitalisierungspotentiale hat die Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik“ bislang identifiziert?
136. Innerhalb welches Zeitraums sollen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Aufgabenkritik “umgesetzt werden?
XIII. Die Vermeidung von Doppelförderungen
Sowohl der Bund und die EU als auch Förderinstitute wie die KfW und die NRW.BANK bieten neben den Bundesländern Förderprogramme für bestimmte Förderzwecke an. Dabei kommt es zwangsläufig zu sich überschneidenden Förderfeldern, da die politischen Ziele, zu deren Zweck Förderprogramme aufgelegt wurden, teils kongruent sind. Vor diesem Hintergrund muss es Mechanismen geben, welche die mehrfache Förderung eines bestimmten Fördergegenstandes verhindern. Im Sinne der Ressourceneffizienz und der Nachvollziehbarkeit für den Antragsteller sollten Förderprogramme, auch wenn sie ein und
demselben Förderbereich angehören, trennscharf voneinander abgrenzbar sein.
Wir fragen daher die Landesregierung:
137. Wie wird auf Landesebene sichergestellt, dass es zu keiner doppelten Förderung einzelner Fördergegenstände kommt?
138. Wie ist dieses Monitoring, falls vorhanden, im Detail ausgestaltet?
139. Sind innerhalb der letzten 5 Jahre bereits Fälle der Doppelförderung identifiziert worden? Wenn ja, inwiefern wurden diese behoben?
140. Inwiefern herrschen Kumulierungsverbote zwischen einzelnen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen?
141. Inwiefern herrschen Kumulierungsverbote zwischen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen und Förderprogrammen der NRW.BANK? Inwiefern dürfen einzelne Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
142. Inwiefern herrschen Kumulierungsverbote zwischen Förderprogrammen des Landes Nordrhein-Westfalen und Förderprogrammen anderer Gebietskörperschaften oder Institute wie beispielsweise des Bundes, der EU oder der KfW? Inwiefern dürfen einzelne Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
143. Wie wird auf Ebene der NRW.BANK sichergestellt, dass es zu keiner doppelten Förderung einzelner Fördergegenstände kommt?
144. Wie ist dieses Monitoring, falls vorhanden, im Detail ausgestaltet?
145. Inwiefern herrschen Kumulierungsverbote zwischen Förderprogrammen der NRW.BANK und Förderprogrammen anderer Gebietskörperschaften oder Institutionen wie beispielsweise des Bundes, der EU oder der KfW? Inwiefern dürfen einzelne Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
XIV. Die Rolle der NRW.BANK bei der Umsetzung politischer Ziele der Förderpolitik – Bestandsaufnahme der Förderprogramme der NRW.BANK
146. Mit jeweils welchen einzelnen Förderprogrammen hat die NRW.BANK seit Beginn der 18. Wahlperiode bereits die politischen Zielsetzungen der Landespolitik unterstützt?
147. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Förderprogramme der NRW.BANK zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt?
148. Welchen jeweiligen Gegenstand und Umfang haben zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme der NRW.BANK? (Bitte jeweils einzeln mit Angabe des konkreten Fördergegenstands, der Förderart, des Fördervolumens und des jeweiligen Kreises der Antragsberechtigen für alle Förderverfahren auflisten.)
149. Zu welchem Zeitpunkt wurden die bestehenden Förderprogramme erstmalig aufgelegt? (Bitte einzeln ausweisen.)
150. Mit welcher Laufzeit wurden diese Programme aufgelegt? (Bitte einzeln ausweisen.)
151. In welchem Zeitraum sind bei jedem dieser Programme die Mittel abrufbar gewesen? (Bitte einzeln ausweisen.)
152. Welche Förderprogramme der NRW.BANK wurden seit Beginn der 18. Wahlperiode neu eingerichtet?
153. Inwiefern sind die zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehenden Förderprogramme der NRW.BANK quantitativ begrenzt, beispielsweise im Sinne eines Höchstbetrags der in Summe gewährten Darlehensbeträge oder eines Höchstbetrags an Bewilligungen?
XV. Die Entwicklung der Förderprogramme der NRW.BANK
154. Wie hat sich die Gesamtzahl der Förderprogramme der NRW.BANK innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? (Bitte nach Jahren aufgliedern.)
155. Wie haben sich die Förderbereiche der NRW.BANK innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt? Welche Förderbereiche sind neu dazu gekommen? Welche Bereiche wurden ausgeweitet, welche wurden reduziert bzw. gestrichen?
XVI. Die Förderprogramme der NRW.BANK und ihre Auszahlung
156. Wie hoch ist die durchschnittliche Auszahlungssumme je Antrag? (Bitte je zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehendem Förderprogramm ausweisen.)
157. Wie hoch ist die jeweilige maximale Auszahlungssumme je Antrag? (Bitte je zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehendem Förderprogramm ausweisen.)
158. Wie hoch ist die jeweilige minimale Auszahlungssumme je Antrag? (Bitte je zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehendem Förderprogramm ausweisen.)
159. Wie ist in diesem Zusammenhang die jeweilige Relation von Auszahlungssumme zu bewilligten Fördermitteln? (Bitte je zum letztmöglich nachvollziehbaren Zeitpunkt bestehendem Förderprogramm ausweisen.)