Das Handwerk braucht dringend moderne Bildungszentren

I. Ausgangslage

Wenn Azubis ihre Abschlussprüfungen ablegen, Schülerinnen und Schüler sich über ein Handwerk informieren oder sich Gesellinnen und Gesellen um einen Meisterbrief bemühen, wenden sie sich an die Bildungseinrichtungen des Handwerks. Die berufspolitischen Vertreterinnen und Vertreter des Handwerks sind jedoch in großer Sorge: Die Gebäude der Bildungszentren stammen in der Regel aus den 1980er Jahren und müssen dringend modernisiert werden. Zwar haben Handwerk, Land und Bund dafür bis 2029 gemeinsame Investitionen vereinbart. Doch wegen der gestiegenen Baukosten ist aktuell offen, ob das reichen wird.

Die so genannten „Überbetrieblichen Bildungszentren“ (ÜBS) haben für das Handwerk eine besondere Bedeutung. Einerseits sichert das Handwerk mit den Bildungseinrichtungen die Qualität ihrer Berufspraxis: Kleine und mittlere, aber auch spezialisierte Handwerksbetriebe lassen ihre Beschäftigten hier aus- und fortbilden. Je nach Ausbildungsbetrieb und Gewerk sind bis zu 21 Wochen berufspraktische Ausbildung in den ÜBS verpflichtend. Die Zentren dienen zudem als Prüfungsort für die Gesellen- und Meister- und Fortbildungsprüfungen. Berufsspezialisten gewinnen hier ihre nötigen Qualifizierungen.

Zum anderen haben die Bildungszentren eine wichtige Funktion darin, Berufsinteressierte mit den nötigen Einblicken und Informationen zu versorgen. Schülerinnen und Schüler wenden sich im Rahmen der Berufsorientierung an die Bildungszentren. Benachteiligte Jugendliche können hier neue Fähigkeiten erlernen und sich beruflich qualifizieren. Gesellinnen und Gesellen lassen sich zu den nächsten Schritten ihrer Berufskarriere beraten. Bildungszentren müssen für diese vielfältigen Aufgaben in einem guten baulichen und technischen Zustand sein. Denn nur dann bieten sie für das Handwerk die richtige Bildungsinfrastruktur.

Mit dem „Modernisierungspakt Berufliche Bildung“ haben Handwerk, Bund und Land im Jahr 2019 die nötigen Mittel vereinbart, um die Modernisierung und Instandsetzung voranzubringen. Die damalige Landesregierung unter FDP-Beteiligung hat die Landesförderung von vier auf acht Mio. Euro verdoppelt. Insgesamt stehen dadurch jedes Jahr rund 40 Mio. Euro bis 2029 zur Verfügung.

Im April hat sich der Westdeutsche Handwerkskammertag an verschiedene Landtagsabgeordnete gewandt. Das Handwerk ist in großer Sorge: Denn die Kosten für die Modernisierung der Gebäude drohen wegen der Inflation, Problemen bei der Materialbeschaffung und dem Fachkräftemangel wesentlich zu steigen. So sind die Baupreisindizes in Nordrhein-Westfalen zwischen den Jahren 2019 und 2023 um über ein Drittel gestiegen.
In einer Pressemitteilung erläutertet der Präsident des Westdeutschen Handwerkskammer-
tags:

„Die Folge dieses Bedarfs ist: Bund und Land müssen die Haushaltsmittel für diese wichtige gesellschaftliche Aufgabe einplanen und bereitstellen. Die duale Ausbildung mit der darauf aufbauenden Höheren Berufsbildung ist ein Herzstück für die Nachwuchsqualifizierung im Handwerk und der gewerblich-technischen Wirtschaft insgesamt. Hier sehen wir Bund und Land als engen Partner, um für die jungen Menschen Perspektiven zu bieten und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu erhalten.“

Gleichzeitig moniert das Handwerk die Verfahrensfragen rund um die Förderprogramme. Die Bewilligungsverfahren müssten durch Verschlankung schneller und planbarer werden.

II. Beschlussfassung

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • die Fördermittel des Landes an die Preisentwicklung im Baubereich bis zum Ende der Förderperiode 2029 anzupassen, damit das Handwerk auch weiterhin seine Überbetrieblichen Bildungszentren modernisieren kann.
  • sich auf Bundesebene ebenfalls für eine Anpassung der Förderung an die Preisentwicklung im Baubereich einzusetzen.
  • das Förder- und Bewilligungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen: Ziel muss ein unkompliziertes, digitales und medienbruchfreies Verfahren sein. Dafür erhebt die Landesregierung mit dem Handwerk den nötigen Bedarf und setzt die Vereinfachungen bis zum 1. Mai 2025 um.