Den wirtschaftlichen Niedergang in Nordrhein-Westfalen stoppen – Bürokratieentlastung jetzt umsetzen.

I. Ausgangslage

In der zurückliegenden Zeit haben sich viele ökonomische Fundamentaldaten für Nordrhein- Westfalen deutlich verschlechtert. Der Trend kennt fast überall nur noch eine Richtung – nach unten:

  • Die Produktion der NRW-Industrie ist im Juni 2023 nach vorläufigen Ergebnissen saisonbereinigt um 4,8 Prozent gegenüber Juni 2022 gesunken.
  • Die Produktion in den energieintensiven Industrien war im Juni 2023 um 11,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor.
  • Das NRW.Bank.ifo-Geschäftsklima ist im Juli 2023 auf den tiefsten Stand seit Anfang 2021 gefallen.
  • Nordrhein-Westfalen verzeichnet 41 Prozent mehr Unternehmensinsolvenzen im Juni 2023 als im Vorjahresmonat.

Insgesamt wird in diesem Jahr die Wirtschaftsleistung in Nordrhein-Westfalen voraussichtlich um 0,3 Prozent sinken und damit noch schwächer als im Bundesdurchschnitt ausfallen. Wenn Deutschland erneut droht zum kranken Mann Europas zu werden, ist Nordrhein-Westfalen sein krankes industrielles Herz.

Die schwarz-grüne Landesregierung unternimmt ihrerseits keine strukturellen Maßnahmen, um die nordrhein-westfälische Wirtschaft zu entfesseln. Einig ist sie sich immer nur darin: Schuld sind immer nur die anderen. Überdies fällt sie selbst nur auf durch den Neubaustopp von dringend benötigter Infrastruktur oder durch den Verwaltungswust unzähliger kleiner und großer Förderprogramme, die die eigenen Bezirksregierungen lahmlegen. Innenminister Herbert Reul schreibt dazu in einem Brandbrief aus dem März an seine Ministerkollegen, die Grenze der Belastbarkeit in den Bezirksregierungen sei „schon länger erreicht und in vielen Bereichen inzwischen überschritten“. Die Personaldecke sei zu kurz, um alle Anforderungen „zeitnah und in der gewünschten Qualität und Quantität abzudecken. “Bisher hat die Landesregierung nichts substanzielles unternommen, um diese Missstände nachhaltig zu beseitigen. Die Überforderung der Verwaltung bleibt der Status quo.

Nicht verwunderlich: Noch immer gibt es weder einen digitalen Bauantrag noch digitale Genehmigungsverfahren. Papierkram bis zum Abwinken ist in Nordrhein-Westfalen Alltag für Betriebe und die öffentliche Verwaltung.

Anstatt den Standort Nordrhein-Westfalen –beispielweise mit einem eigenen Wachstums- und Entfesselungspaket –attraktiver zu gestalten, ruft die Landesregierung nach dem Bund und verlangt nach einem mit 25 bis 30 Milliarden Euro subventionierten Industriestrompreis, der über Schulden finanziert werden soll und die strukturellen Defizite Nordrhein-Westfalen weiter zementieren und verschleiern würde.

Die FDP hingegen hat in Mitverantwortung während der schwarz-gelben Regierungszeit gezeigt, wie es richtig geht, indem –initiiert durch Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart –insgesamt acht Entfesselungspakete durchgesetzt wurden. Hierdurch konnten zahlreiche bürokratische Hürden für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen abgebaut werden und so die Grundlagen für eine prosperierende Wirtschaft mit sicheren Arbeitsplätzen verbessert werden.

Die FDP führt diesen Kurs auf Bundesebene fort und hat zum einen das Maßnahmenpaket zur Planungsbeschleunigung für wichtige Infrastrukturprojekte durchgesetzt. Zum anderen erarbeitet die Bundesregierung unter der Leitung des FDP-geführten Bundesjustizministeriums (BMJ) ein großes Bürokratieentlastungspaket, dem ein breites Beteiligungsverfahren mit zahlreichen Verbänden aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft voranging. Noch im August
2023 will das BMJ die Eckpunkte für das Bürokratieentlastungsgesetz IV vorlegen. Durch diese Maßnahmen kann der Bürokratiekostenindex auf seinen historisch niedrigsten Stand seit dem Aufzeichnungsbeginn im Jahre 2012 fallen.

Selbstständige, Handwerksbetriebe, Mittelständler bis hin zu großen Industrieunternehmen müssen sich tagtäglich durch einen dichten Dschungel aus einer Vielzahl von steuer-, sozial- und umweltrechtlichen Vorgaben kämpfen, nur um ihre Geschäfte betreiben zu können. Die vielen Vorgaben bringen unterschiedlichste Melde-, Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblichen Erfüllungsaufwand und finanzielle Kosten erzeugen. Versuche diesen wachsenden Bürokratiedschungel zu stutzen, hat es immer wieder gegeben. Es muss daher Ziel sein, Bürokratieabbau zu institutionalisieren, insbesondere durch eine Selbstverpflichtung des Staates unnötige Regulierung und Vorgaben stetig abzubauen und mehr zu entlasten als zu belasten. Weniger Bürokratie und effiziente Regeln sind ein Entlastungsimpuls zum Nulltarif. Sie schaffen mehr personelle, finanzielle und sachliche Ressourcen bei Unternehmen und Betrieben.

Auch auf Landesebene muss nun ein entsprechender Bürokratieabbau in die Wege geleitet werden, um die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu entlasten. Dafür sind zunächst die schlimmsten Bürokratiemonster durch eine Verbändeabfrage unter Einbindung der Clearingstelle Mittelstand zu identifizieren und sodann nach einem Prüfungs- und Priorisierungsprozess abzuschaffen. Damit soll die Grundlage für ein umfassendes Bürokratieentlastungsgesetz des Landes geschaffen werden. Kleinteilige Förderprogramme mit schlechter Kosten- Nutzen -Relation oder mit Förderkleinstbeträgen unterhalb von Bagatellgrenzen sind umgehend einzustellen. Insbesondere für die Kommunen muss die Landesregierung ihre zahlreichen Förderprogramme kritisch überprüfen.

Die Kräfte bei den Bezirksregierungen müssen gebündelt werden und sich auf die rasche Bearbeitung von Genehmigungen konzentrieren, die für den Standort Nordrhein-Westfalen von übergeordneter Bedeutung sind. Darüber hinaus muss die Genehmigungsbearbeitung bei den Bezirksregierungen priorisiert werden. Die Bezirksregierungen müssen zusätzlich die Zuständigkeiten zentralisieren, damit die komplexen Genehmigungsverfahren von erfahrenen Experten bearbeitet werden können. Das schafft Rechtssicherheit und spart viel Zeit. Sämtliche Digitalisierung-, Standardisierungs- und Automatisierungspotentiale bei Verwaltungsverfahren müssen gehoben werden, um Verwaltungsprozesse radikal zu vereinfachen und Verwaltungsbeschäftigte zu entlasten. Dort wo diese Potentiale ausgeschöpft sind, müssen bedarfsgerecht und gezielt Fachkräfte gewonnen werden.

Außerdem muss sich Nordrhein-Westfalen für ein Steuerentlastungspaket einsetzen, um die Unternehmen in dieser schweren Zeit zu entlasten und ihnen die dringend notwendigen Investitionen zu ermöglichen.

Nur durch diese Maßnahmenpakete kann eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung für Nordrhein-Westfalen sichergestellt und neue Wachstumsimpulse generiert werden.

II. Beschlussfassung:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung,

  • aufbauend auf den Maßnahmen des Bundes umgehend einen Entbürokratisierungsprozess, beginnend mit einer Verbändeabfrage, in Gang zu setzen, um die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen durch ein Bürokratieentlastungsgesetz zügig von Bürokratie zu befreien.Folgende grundsätzliche Maßgaben soll das Bürokratieentlastungsgesetz NRW dabei beinhalten:

o für alle rechtlichen Regelungen in Nordrhein-Westfalen soll eine One-in-Two-Out-Prinzip verpflichtend werden: Für jede neue Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen
und Bürger sowie die Verwaltung muss an anderer Stelle für mehr Entlastung gesorgt werden.

o Europa- und bundesrechtliche Vorgaben sollen höchstens 1:1 umgesetzt werden, auf darüberhinausgehende landesspezifische Vorgaben ist zu verzichten. Alle Landesregelungen sind daraufhin zu überprüfen und ggf. entsprechend anzupassen.

o es ist ein Best-Practice-Ansatz einzuführen, der dazu verpflichtet, sich bei allen Regulierungsmaßnahmen an der deutschlandweit einfachsten und unkompliziertesten Lösung zu orientieren.

o eine Verpflichtung zu einheitlichen und bürgerfreundlichen Texten wird eingeführt.

  • Förderbürokratie bestmöglich zu minimieren und sämtliche Förderprogramme und -verfahren transparent, bürokratiearm und effizient für alle Nutzergruppen auszugestalten. Es soll eine zentrale digitale Plattform geschaffen werden, auf der Informationen zu allen Förderprogrammen des Bundes, des Landes und der Kommunen übersichtlich zu finden und zu administrieren sind. Mit einem Förder-Monitoring sollen Zweck, Ziele und Treffsicherheit der Förderprogramme fortlaufend kritisch überprüft werden, um die effiziente Verwendung von öffentlichen Mitteln zu gewährleisten.
     
  • sämtliche Digitalisierung-, Standardisierungs- und Automatisierungspotentiale bei Verwaltungsverfahren zu heben, um Verwaltungsprozesse radikal zu vereinfachen und  Verwaltungsbeschäftigte zu entlasten. Dort wo diese Potentiale ausgeschöpft sind, müssen bedarfsgerecht und gezielt Fachkräfte gewonnen werden.
     
  • Stabstellen für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung auf Ebene der Regierungspräsidien einzurichten, die laufende Verfahren begleiten und optimieren und zusätzlich die Behörden auf kommunaler Ebene unterstützen.
     
  • einen Pool von externen Projektmanagern zu schaffen, die die verantwortlichen Planungs- und Genehmigungsbehörden nach Bedarf in Abstimmung mit den Projektträgern mit ihrer Expertise unterstützen.
     
  • jährlich über die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen sowie durchgeführte und geplante Beschleunigungsmaßnahmen zu berichten.
     
  • sich dafür einsetzen, die Steuerbelastung in Nordrhein-Westfalen mindestens auf den Bundesdurchschnitt zu senken.