Die schwarz-grüne Landesregierung muss digitale KfZ-Zulassungen endlich flächendeckend in Nordrhein-Westfalen ermöglichen

I. Ausgangslage

Bei der digitalen Anmeldung eines Autos ist Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern ins Hintertreffen geraten. Gemäß dem Dashboard Digitale Verwaltung des Bundesministerium des Innern und für Heimat kann man aktuell erst in 11 von 53 Kreisen (21 Prozent) in Nordrhein-Westfalen flächendeckend ein Kraftfahrzeugkennzeichen digital beantragen. In Brandenburg ist dies in allen Kreisen und in Baden-Württemberg in 86 Prozent der Kreise möglich. Die Kraftfahrzeugzulassung, -um- und Abmeldung ist in Nordrhein-Westfalen lediglich in 15 von 53 Kreisen (28 Prozent) flächendeckend verfügbar, während dies in Brandenburg in allen Kreisen und in Bayern in 92 Prozent möglich ist.

Dass es beim Stand der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt, ist grundsätzlich nicht verwunderlich. Das 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Das Gesetz identifiziert 575 zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen), welche im OZG-Umsetzungskatalog in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & -entwicklung“) zugeordnet werden. Bund und Länder haben sich dabei auf eine arbeitsteilige Umsetzung gemäß dem „Einer für Alle“ (EfA) Prinzip verständigt. Der OZG-Prozess ist somit ausdrücklich darauf ausgelegt, dass ein digitales Antragsverfahren für eine Verwaltungsleistung zunächst in einem Bundesland eingeführt wird und daran anschließend von allen anderen Bundesländern nachgenutzt werden kann. Dieser Prozess sollte ursprünglich bis Ende 2022 abgeschlossen sein.

Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen flächendeckend digitale Antragsverfahren für alle OZG-Verwaltungsleistungen zu ermöglichen, muss die schwarz-grüne Landesregierung daher schnellstmöglich in anderen Bundesländern entwickelte Lösungen übernehmen und diese Antragsverfahren über Portallösungen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur kostenlosen Nachnutzung zur Verfügung stellen.

Bei der Beantragung von Kraftfahrzeugzulassung, -um- und Abmeldung sowie Kraftfahrzeugkennzeichen zeigt der Ländervergleich eindeutig, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung dringend tätig werden muss. Die Landesregierung sollte dabei ähnlich wie bei anderen Verwaltungsleistungen auf eine Portallösung nach dem Vorbild des Wirtschafts-Service-Portal.NRW setzen, über welche ein digitales Antragsverfahren den Kommunen in Nordrhein-Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen nicht vermittelbar, warum ein digitaler Antrag in Brandenburg rund um die Uhr vom heimischen Sofa aus möglich ist, weshalb in Nordrhein-Westfalen immer noch eine persönliche Vorsprache zu einem separat zu beantragenden Termin während der Öffnungszeiten der örtlichen Zulassungsstelle erforderlich ist.

Bedauerlicherweise hat die schwarz-grüne Landesregierung entschieden, die digitalpolitischen Kompetenzen wieder auf mehrere Landesministerien aufzuteilen. Statt die Entscheidung der vorherigen schwarz-gelben Landesregierung fortzuführen, welche alle digitalpolitischen Kompetenzen im damaligen Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie gebündelt hatte, hat Schwarz-Grün das 2017 eingerichtete Digitalministerium, das erste seiner Art deutschlandweit, abgewickelt. Bei der Implementierung eines KfZ-Portals für Nordrhein-Westfalen müssen sich daher mindestens das CDU-geführte Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie das grün-geführte Ministerium für Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr verständigen. Dabei dürfen aber weder das von Schwarz-Grün selbst geschaffene Kompetenzwirrwarr bei der Digitalisierung noch mutmaßliche ideologischen Vorbehalte der Grünen gegen das Auto eine Entschuldigung dafür sein, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen die Vorzüge der Digitalisierung in dieser Frage weiter vorzuenthalten.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

  • die im Jahr 2017 vorgenommene Bündelung aller digitalpolitischen Kompetenzen in einem Landesministerium hat erheblich dazu beigetragen, dass sich Nordrhein-Westfalen zwischen 2017 und 2022 vom Schlusslicht zum Spitzenreiter bei der Digitalisierung entwickelt hat.
  • für die OZG-Verwaltungsleistungen Kraftfahrzeugzulassungen, -um- und Abmeldungen sowie Kraftfahrzeugkennzeichen müssen den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in Nordrhein-Westfalen so schnell wie möglich flächendeckend digitale Antragsverfahren zur Verfügung gestellt werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • bis zum 30.03.2023 ein Landesportal für die digitale Beantragung von Kraftfahrzeugzulassungen, -um- und Abmeldungen sowie von Kraftfahrzeugkennzeichen einzurichten, welches von den Kommunen in NRW kostenlos genutzt werden kann.
  • bei den Kommunen für die Portallösungen des Landes zu werben,
  • den Kommunen mit finanzieller und technischer Hilfestellung zu ermöglichen, die Portallösungen des Landes zu nutzen.
  • neben der im Rahmen des OZG-Prozesses festgehaltenen Verpflichtung einer digitalen Beantragung von Verwaltungsleistungen auch die digitale Bearbeitung von kommunalen Verwaltungsleistungen verstärkt in den Blick zu nehmen.

Henning Höne
Marcel Hafke
Angela Freimuth
Christof Rasche
Dietmar Brockes

und Fraktion