„Digitalisierung der Justiz: Probleme aufgrund veralteter Software bei Gericht und Staatsanwaltschaft in NRW“
Bis zum Beginn des Jahres 2026 soll Deutschland flächendeckend über eine digitale Justiz verfügen. Bereits heute wird in zwei Dritteln der nordrhein-westfälischen Gerichte die E-Akte verwendet. Dennoch beschweren sich - wie auch in anderen Bundesländern - viele Richter in Nordrhein-Westfalen in der Praxis über langsame Programme und veraltete Software. So dauert die Prüfung, Übertragung und das anschließende Öffnen einer Akte schlechterdings zu lange für einen zügigen Ablauf. Wechselt der Richter dann beispielsweise von dem Gerichtssaal in sein Büro, müssen die Programme auf dem einen Endgerät geschlossen und auf dem anderen erneut geöffnet werden. Dies raubt eine Menge Zeit innerhalb des Prozesses und stellt eine Belastung für Richter und Prozessparteien dar.
Im Rahmen einer Risikoanalyse hat die Firma „HI-Solutions“ zudem gravierende Sicherheitslücken von in den Gerichten genutzten Programmen festgestellt. Die Programme sind teilweise so alt, dass nicht einmal grundlegende Sicherheitsupdates erfolgen könnten. Nicht selten werden Service-Verträge nicht verlängert, wodurch Updates ebenfalls nicht durchgeführt werden können. Andere Programme, wie beispielsweise das Register- und Auskunftsverfahren (Aureg), können gänzlich nicht auf bestimmten Betriebssystemen wie Windows 10 betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Programme zur Führung digitaler Akten nutzen die Gerichte und Staatsanwaltschaften aktuell in Nordrhein-Westfalen?
- Sofern veraltete oder inkompatible Programme genutzt werden: Sind Updates und Erneuerungen vorgesehen und wenn ja, wann?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Arbeit mit digitalen Programmen in Zukunft insgesamt schneller und unkomplizierter zu gestalten?
- Gibt es eine eigene Risikoanalyse der in nordrhein-westfälischen Gerichten und Staatsanwaltschaften genutzten Software-Programme und ist diese öffentlich?
- Sofern Probleme oder Sicherheitslücken bekannt sind: Welche konkreten Maßnahmen sind zur Beseitigung ebendieser angedacht?
Dr. Werner Pfeil