Digitalisierung des Referendariats – Möglichkeit der Durchführung von Online- Veranstaltungen nicht nur in Corona-Zeiten!

Aufgrund der Lockdown-Regelungen haben die Arbeitsgemeinschaften im vergangenen Jahr teilweise ausschließlich digital stattgefunden. Die mit einer Online-Ausbildung verbundenen Vorteile sollen aber auch in Zeiten ohne Corona-Beschränkungen erhalten bleiben.

Insbesondere für Ausbildungsbezirke, die sehr weitläufig sind und in denen Referendarinnen und Referendare weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen, können digital durchführbare Unterrichtseinheiten Hemmschwellen bei der Bewerbung um Referendarstellen in der Fläche abbauen. Bereits heute ist die Durchführung digitaler Arbeitsgemeinschaften nach geltendem Recht möglich.

Die dauerhafte Verankerung der Möglichkeit der Durchführung digitaler Arbeitsgemeinschaften war bereits Teil unseres Antrags „Herausforderungen in der Justiz begegnen: Nachwuchskräfte im Referendariat fördern, Digitalisierung vorantreiben, Rechtsstaat weiter stärken“ vom 16.03.2021, der am 30.04.2021 bereits Thema im Plenum und anschließend am 23.06.2021 im Rechtsausschuss war.

Die Resonanz sämtlicher in das Referendariat eingebundenen Verbände war durchweg positiv.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie sind die Erfahrungen mit der Durchführung von Online-Veranstaltungen im Rahmen des Referendariats?
  2. Ist es geplant, flächendeckend in Nordrhein-Westfalen Online- Veranstaltungen im Rahmen des Referendariats zu ermöglichen?
  3. Welche Möglichkeiten der Online-Veranstaltungen sind konkret geplant?
  4. Mit welchem Zeithorizont sollen diese umgesetzt werden?
  5. Welche Maßnahmen wurden bereits konkret in den Dienststellen umgesetzt?

Dr. Werner Pfeil