Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
A Problem
Die Opt-Out-Regelung für Kommunen stellt eine landeseinheitliche und flächendeckende Umsetzung der Bezahlkarte in Frage. Dies zeigen aktuelle Beschlüsse kommunaler Parlamente wie z. B. in Düsseldorf und Münster. Auch in Aachen, Dortmund und Krefeld wird die Karte absehbar nicht kommen. Dort wird darüber diskutiert, ob die eigentlich bundesweit vereinbarte Einführung einer Bezahlkarte überhaupt sinnvoll sei. Die mit der Bezahlkarte beabsichtigte Reduzierung von Pull-Faktoren erfordert jedoch eine einheitliche Umsetzung. Eine unterschiedliche Anwendung der Bezahlkarte in benachbarten Kommunen würde gerade in Ballungsräumen bei den Asylsuchenden und im Einzelhandel zu Verwirrung führen. Sie würde auch bei den Bürgerinnen und Bürgern politisch keine Akzeptanz finden.
B Lösung
Die in § 1 Absatz 3 Nummer 4 des Gesetzes zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorgesehene Opt-Out-Regelung für Kommunen wird wieder gestrichen
Der ganze Antrag steht Ihnen zur Ansicht und als Download via pdf-Datei zur Verfügung.