Traum von eigenen vier Wänden durch Grunderwerbsteuerentlastung ermöglichen – Wie sieht der aktuelle Mittelabruf beim Förderprogramm für Wohneigentum aus?

Erklärtes Ziel der FDP-Landtagsfraktion ist es schon lange, dass sich mehr Menschen in unserem Land den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Aufgrund der in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Immobilienpreise ist auch die an den Kaufpreis gekoppelte Steuerbelastung durch die Grunderwerbsteuer stark angewachsen. Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer bekanntlich der größte Einzelposten bei den Kaufnebenkosten. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind diese Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer größere Summen an verfügbarem Eigenkapital. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen eine entscheidende Hürde dar.

Kein anderes Bundesland hat deutschlandweit einen höheren Grunderwerbsteuersatz als das Land Nordrhein-Westfalen mit derzeit 6,5%. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben durch ihre Beschlüsse im Landtag innerhalb von drei Jahren im Jahr 2014 bereits das zweite Mal eine drastische Erhöhung der Grunderwerbsteuer vorgenommen. Seit dem Jahr 2011 wurde der lange Jahre zuvor gültige Steuersatz von 3,5% nahezu verdoppelt.

Das von der FDP-Landtagsfraktion im Jahr 2021 mit initiierte Landesprogramm im Volumen von 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum war deswegen ein wichtiger erster Schritt für die Entlastung der leistungsbereiten Mitte unserer Gesellschaft. Es soll zielgerichtet all jenen bei uns im Land zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen, selbstgenutzten vier Wänden erfüllen wollen. Angedacht ist es als Übergangslösung, bis das bundesweite Grundsteuerrecht den Ländern entweder einen differenzierten Steuersatz oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht.

Nach längerer Anlaufphase können Antragsberechtigte ab dem 30. August 2022 endlich erstmals Förderanträge über das eingerichtete Online-Förderportal bei der landeseigenen Förderbank, der NRW.BANK, stellen. Seit der Öffnung des Förderportals sind nunmehr einige Wochen vergangen. Damit dürfte sich ein erster belastbarer Trend zur Frequentierung abzeichnen.

Zugleich hat der Finanzminister in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 10. November 2022 seine Einschätzung geäußert, dass die noch vorhandenen Finanzmittel bis mindestens zum Jahresende 2023 ausreichen dürften, um alle gestellten Anträge zu bewilligen

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele verbindliche Anträge auf Förderung aus dem Förderprogramm Wohneigentum wurden jeweils bis zu den Stichtagen 1. Oktober 2022 und 1. November 2022 gestellt?
  2. Wie hoch ist jeweils die Antragssumme aller bis zu den Stichtagen 1. Oktober 2002 und 1. November 2022 eingegangenen Förderanträge (selbstverständlich vorbehaltlich ggf. noch abweichender späterer tatsächlicher Bewilligungssummen)?
  3. Wie hoch ist die durchschnittliche Förderhöhe pro Antrag, die sich aus den bis zu den jeweiligen Stichtagen 1. Oktober 2022 und 1. November 2022 gestellten Anträgen ergibt?
  4. Welche Gesamtsumme wurde zu den Stichtagen 1. Oktober 2022 und 1. November 2022 aus dem Fördertopf verbindlich bewilligt?
  5. Auf welche konkreten einzelnen Annahmen stützt die Landesregierung ihre Prognose, dass die erwarteten Restmittel des Förderprogramms eine uneingeschränkte Fortsetzung mindestens bis Ende des Kalenderjahres 2023 ermöglichen? (ausführliche Darstellung erbeten)

Ralf Witzel