Ein funktionierendes Rechts- und Justizsystem ist die Basis für eine starke Demokratie, der die Bürgerinnen und Bürger vertrauen!

I.        Ausgangslage 

Mehr Personal in Nordrhein-Westfalen - Nur so funktioniert das nordrhein-westfälische Justiz- und Rechtssystem auch in der Zukunft!

Der demographische Wandel ist keine Neuigkeit. Von 2025 bis 2030 werden planmäßig an die 5.000 Beschäftigte aus der Justiz ausscheiden. Zu Recht wird bereits in den Medien gewarnt, dass der vollständige Einstellungsbedarf der Justiz erst dann ersichtlich wird, wenn auch berücksichtigt wird, wie hoch der Ersatzbedarf ist, der durch reguläre Pensionierungen in den nächsten Jahren hinzukommt.

Dabei sieht bereits die aktuelle Lage der Justiz in Nordrhein-Westfalen kritisch aus, worauf auch der Deutsche Richterbund in Nordrhein-Westfalen fortlaufend hinweist. Insbesondere wird die strukturelle Unterversorgung der Justiz beklagt. Schärfere Strafgesetze wie die aktuell geplante Verschärfung des Einsatzes von Betäubungsmitteln zur Begehung von Raub und Sexualdelikten blieben Symbolpolitik, solange die Bundesländer ihre Strafjustiz nicht besser ausstatten. Die Entwicklung bedrohe die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Rechtsstaats.

Zudem bleibe die personelle Situation bei den Staatsanwaltschaften prekär und sei als dramatisch zu bezeichnen. Es fehlen 300 Staatsanwälte. Noch nie gab es so viele offene Ermittlungsverfahren.

Bei Cum-Ex/Cum-Cum-Ermittlungen erleben wir Stillstand. Nach einer früheren Umfrage der Finanzaufsicht Bafin haben 54 Banken eine Beteiligung an Cum-Cum-Deals bestätigt. Die Belastungen durch Rückforderungen aus den Geschäften summierten sich auf gut 4,6 Milliarden Euro. Finanzwende zufolge liefen die Deals bis mindestens 2016. Asylgerichtsverfahren dauern weiterhin durchschnittlich über ein Jahr. Die Streitwerterhöhung bei den Amtsgerichten von 5000 auf 10.000 führt zu Personalfolgen, deren Berücksichtigung bei der Stellenplanung nicht im Vorfeld berücksichtigt wird.

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbundes in Nordrhein-Westfalen hat sich die strukturelle Unterfinanzierung der Justiz in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren weiter verfestigt. Es besteht ein erheblicher Rückstand gegenüber dem tatsächlichen Bedarf.

Die Justiz in Nordrhein-Westfalen ist in nahezu allen Bereichen mit einem doppelten Problem konfrontiert: Quantitative Unterbesetzung – es fehlt Personal, vor allem Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unterstützungsbereich. Qualitative Belastung – die bestehenden Kräfte sind mit einer stetig steigenden Komplexität der Verfahren und zusätzlichen Verwaltungs- und IT-Aufgaben stark gefordert. Das aktuelle Personalbedarfsberechnungssystem (PEBB§Y) bildet diesen Zustand nicht mehr verlässlich ab.

Statt dieses Problem durch mehr gut ausgebildeten Nachwuchs abzumildern, wurde es durch das Justizministerium mutwillig durch die Kürzungen der Referendarstellen weiter verschärft. Davon profitieren höchstens andere Bundesländer, die nun ihre Referendarplätze mit zusätzlichen Jurastudenten aus Nordrhein-Westfalen besetzen können.

Trotz nachgeschobener zwei Millionen Euro im Rahmen der 3. Lesung der Haushaltsberatungen ist Folgendes absehbar: Zum einen ist ein kurzfristiger Abbau der Wartezeiten nicht zu erwarten. Zum anderen ist bei der Stellenbesetzung mit einem Qualitätsverlust zu rechnen, weil nicht genügend Prädikatsjuristen für die Justiz zur Verfügung stehen werden. Und dies ist das fatale Ergebnis einer verfehlten Justizpolitik des NRW-Justizministeriums.

Bessere Bezahlung in der Justiz in Nordrhein-Westfalen -  nur so funktioniert das nordrhein-westfälische Justiz- und Rechtssystem auch in der Zukunft!

Es ist zweifelhaft, ob Prädikatsjuristen den Weg in die Justiz finden, wenn ihr Einstiegsgehalt in der freien Wirtschaft schon über dem liegt, was sie am Ende ihrer Laufbahn in der Justiz erwarten können. Unzureichende Entlohnung der Justizbeschäftigten behindert qualifizierte Neueinstellungen.

Zu Recht hat die Europäische Union Deutschland bereits mehrfach bezüglich der nicht angemessenen Besoldung der Richter und Staatsanwälte ermahnt. Erneut war die erste Empfehlung an Deutschland im Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025, „Maßnahmen zu ergreifen, um unter Berücksichtigung der europäischen Standards für Ressourcen im Justizsystem aufzustocken und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Personaleinstellung anzugehen.“

Und selbst im innerdeutschen Länderranking bildet Nordrhein-Westfalen mittlerweile neben dem Saarland und Sachsen-Anhalt das Schlusslicht bei der Besoldung junger Richter und Staatsanwälte.

Aber es geht nicht nur um Richter und Staatsanwälte. Justizmitarbeiter wechseln in den öffentlichen Dienst der Kommunen, zum Teil direkt nach Ende ihrer Ausbildung. Dort ist nicht nur die Bezahlung besser, sondern auch die Aufstiegschancen. Darüber hinaus wird im Bereich des Strafvollzugs seit Jahren eine Erhöhung der Meisterzulage gefordert.

Die Gerichtsvollzieher erhalten Kosten der Digitalisierung nicht erstattet, die sie nun selbst tragen müssen. Trotz Anhörungen im Landtag von Nordrhein-Westfalen und daraus resultierender Vorschläge dies kurzfristig zu ändern, wurde nicht reagiert. Zudem bezeichnet der Deutsche Gerichtsvollzieherbund den Umgang des Justizministeriums mit den zugesagten Sicherheitsausstattungen als „völlig inakzeptabel“ und warnt vor Sicherheitsrisiken.

Bei einigen Justizberufen, insbesondere den Justizwachtmeistern, ist auch fraglich, ob der von dem Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstand zur Grundsicherung überhaupt noch gewahrt ist. 

Wer gutes Personal haben möchte, muss dieses auch entsprechend bezahlen. Dies gilt auch für die Justiz in Nordrhein-Westfalen.

Funktionierende Anwaltskanzleien sind Organe der Rechtspflege - Nur so funktioniert das nordrhein-westfälische Justiz - und Rechtssystem auch in der Zukunft!

Die Folgen des demographischen Wandels führen zu fehlendem Nachwuchs bei Volljuristen. Verschärft wird die Situation noch durch die Deckelung der Referendarstellen. Dies wirkt sich neben der Justiz auch massiv auf die Anwaltschaft aus und erschwert den Rechtszugang der Gesamtbevölkerung.

Der Deutsche Anwaltsverein warnt vor dramatischen Auswirkungen auf den Mangel an Fachkräften besonders im ländlichen Raum und Rückschlageffekte für die Akzeptanz der Demokratie.

Wenn sich zudem, aufgrund der geplanten Strukturreform der Arbeitsgerichte, nur noch auf größere Standorte konzentriert werden soll, besteht die Gefahr, dass sich auch Kanzleien im Bereich des Arbeitsrechts aus ländlichen Regionen weiter zurückziehen. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen aber regelmäßig existenzielle Fragen wie den Arbeitsplatz, das Einkommen und die soziale Absicherung. Damit droht eine soziale Schieflage beim Rechtsschutz, die dem eigentlichen arbeitsgerichtlichen Schutzgedanken fundamental widerspricht.

Gerade in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Nordrhein-Westfalens ist der öffentliche Personennahverkehr unzureichend ausgebaut. Dies trifft insbesondere Personen ohne eigenes Fahrzeug, ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Zugang zum Recht darf jedoch nicht vom Besitz eines Autos oder der Wohnlage abhängig sein.

Bei der Beratungshilfe, einer staatlichen Sozialleistung, die einkommensschwache Bürger eine Rechtsberatung bzw. eine außergerichtliche Vertretung ermöglichen soll, ist die Entwicklung offenbar ähnlich besorgniserregend. Komplizierte Formulare und langwierige Verfahren erschwerten Menschen den Zugang zu ihrem Recht. Ohne anwaltliche Hilfe seien viele schon gar nicht in der Lage, die entsprechenden Anträge auf Prozesskostenhilfe auszufüllen.

Daher muss auch eine Alternative zu der bestehenden Beratungshilfe in Betracht gezogen werden. Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstellen können eine kostengünstige Rechtsberatung für Einkommensschwache darstellen, bei der Rechtsuchende nicht zuvor ein kompliziertes Verfahren beim Amtsgericht durchlaufen müssen. In Hamburg werden beispielsweise solche niedrigschwellige Servicestellen angeboten, bei denen Menschen mit geringem Einkommen Rechtsberatung und Hilfe bei der Streitbeilegung erhalten können.

Es könnte auch über Anreize für Volljuristen nachgedacht werden, die Ihren Kanzleisitz im ländlichen Raum anmelden. Entscheidend ist aber, dass alle Absolventen des Ersten Juristischen Staatsexamens mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen ohne Wartezeiten und damit verbundenen Verlust an Ressourcen eine Referendarstelle erhalten müssen, um den Personalmangel in Justiz und Anwaltschaft durch möglichst viele neue Volljuristen abzufedern.

Stärkung des Bürgervertrauens in die Demokratie - nur so schützen wir das nordrhein-westfälische Justiz- und Rechtssystem auch in der Zukunft vor feindlichen Angriffen und Fakenews!

Nur funktionierende Gerichte und ein funktionierendes Rechtssystem stärken die demokratischen Strukturen. Der umgekehrte Fall führt zu einer Schwächung des demokratischen Gesamtsystems. In der FAZ vom 12.12.2025 heißt es: „In dieser Woche: Die Deutschen zweifeln an ihren Richtern.“ Die Unabhängigkeit der Gerichte von politischer Einflussnahme muss über alle Zweifel erhaben sein. Die Transparenz in der Politik muss erhöht werden.

Das Besetzungsverfahren für Richterposten muss daher auch in Nordrhein-Westfalen so ausgestaltet sein, dass auch nach außen erkennbar dem Prinzip der Bestenauslese gem. Art. 33 Abs. 2 GG entsprochen wird. Aus diesem Grund muss eine neue Gestaltung und Reformierung des bestehenden Verfahrens zur Besetzung für Spitzenämter in der Justiz Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Der Justizminister muss sich selbst rechtskonform verhalten und die europäischen Datenschutzvorschriften einhalten. Das Kontrollrecht der Landesdatenschutzbeauftragten über die Staatsanwaltschaften wird trotz eindeutiger Einschätzung von Sachverständigen entgegen dem geltenden Recht weiter nicht anerkannt. Dies schadet dem Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die juristische Ausbildung muss erneut auf den Prüfstand und muss sich insbesondere an neue Gegebenheiten und veränderte Anforderungen anpassen. Da in Zukunft immer mehr Informationen - auch in Form einer verbesserten juristischen Datenbank - online zu finden sein werden, muss der Schwerpunkt der Ausbildung weg vom Anhäufen von immer umfangreicheren Detailwissen und hin zum Erlernen effizienter Lösungsfindung auch bei unbekannten Problemstellungen unter Verwendung der zur Verfügung stehenden digitalen Hilfsmittel entwickelt werden.

Auch die Ausbildung für alle weiteren Justizberufe muss zukunftssicher weiterentwickelt werden. Soweit möglich, müssen Digitalisierung und Hilfestellungen für ein effizienteres, praxisorientiertes Arbeiten durch Künstliche Intelligenz (KI) von Anfang an darin implementiert sein.

II.        Beschlussfassung:

Der Landtag beauftragt die Landesregierung:

  • den Empfehlungen der EU-Kommission zu entsprechen und die Ressourcen im Justizbereich zu erhöhen.
     
  • allen Absolventen des Ersten juristischen Staatsexamens mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen den Erhalt eines Referendarplatzes in Nordrhein-Westfalen ohne Wartezeiten, die länger als drei Monate beträgt, zu garantieren.
     
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie ihre Geschäftsstellen personell so aufzustellen, dass Verfahren zügiger abgearbeitet werden können.
     
  • dem Personalmangel in der Justiz durch Umsetzung konkreter Lösungsvorschläge und Einsetzung praxisnaher KI- und Digitalisierungsanwendungen entgegenzuwirken.
     
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizberufe höhere Wertschätzung entgegenzubringen, insbesondere die von ihnen an das Justizministerium herangetragenen Probleme ernst zu nehmen und ihre Beseitigung schneller in Angriff zu nehmen.
     
  • Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gerade im ländlichen Raum durch ausreichende anwaltliche Beratung, Sicherstellung von Beratungshilfe, Gewährleistung von ortsnahen Gerichten oder Gerichtstagen auch in Zukunft zu wahren.
     
  • die Neugestaltung von richterlichen Besetzungsverfahrens zeitnah umzusetzen.
  • die Juristenausbildung und die Ausbildung unter Berücksichtigung veränderter Arbeitsbedingungen im Zeitalter von KI und Digitalisierung in allen 28 Justizberufen zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.