Ein Nachtragshaushalt und viele offene Fragen – Plant die Landesregierung eigene Entlastungsimpulse für die Menschen und Betriebe in Nordrhein-Westfalen?

Ministerpräsident Hendrik Wüst, die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur und Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk haben am 20. September 2022 über die Eckpunkte des Nachtragshaushalts für das laufende Haushaltsjahr 2022 informiert. Zur Verwunderung vieler Beobachter kamen die aktuellen Nöte vieler Menschen und Betriebe in unserem Land aufgrund der Energie- und Inflationskrise dabei zunächst überhaupt nicht zur Sprache. Stattdessen wurden auf der Pressekonferenz beispielsweise Ideen skizziert, wie mit den knappen Steuermehreinnahmen Fördermaßnahmen zur Transformationsfinanzierung aufgestockt werden sollen. Viele Betriebe brauchen jedoch jetzt kurzfristig eine Perspektive, um über den Winter zu kommen und Arbeitsplätze zu sichern. Unterstützungen bei langfristig wirkenden Investitionsmaßnahmen sind häufig nicht das vordringlichste Problem in der aktuell akuten Energie- und Inflationskrise.

Erst auf Nachfrage von Pressevertretern deutete Ministerpräsident Hendrik Wüst an, dass die Landesregierung in der aktuellen Krise auch eigene Entlastungsimpulse in Ergänzung zu den Entlastungspaketen des Bundes plane. Konkrete Ideen oder Hinweise auf den möglichen Umfang eines eigenen NRW-Entlastungspakets folgten jedoch nicht. Stattdessen legen die weiteren Ausführungen des Ministerpräsidenten nahe, dass es substantielle ergänzende Entlastungsmaßnahmen des Landes nur geben könne, wenn der Bund seinerseits möglichst großzügig auf eine umfangreiche Länderbeteiligung beim Entlastungspaket III verzichte.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche eigenen ergänzenden Entlastungsimpulse plant die Landesregierung in der akuten Energie- und Inflationskrise?
  2. Wann plant die Landesregierung, die Öffentlichkeit über ihre Ideen zu eigenen ergänzenden Entlastungsimpulse zu informieren?
  3. Welches zusätzliche Budget soll über den Nachtragshaushalt für eigene ergänzende Entlastungsimpulse noch in diesem Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden?

Henning Höne