Ein starker Wirtschaftsstandort braucht erfolgreiche Flughäfen – Für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen
I. Ausgangslage
Für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und Gepäck an deutschen Flughäfen werden Luftsicherheitsgebühren erhoben, welche an die jeweils zuständige Luftsicherheitsbehörde zu entrichten sind. Die Kosten werden in der Praxis von den Fluggesellschaften an die Passagiere weitergegeben. Gemäß Ziffer 2 der Anlage zu § 1 der Luftsicherheitsgebührenverordnung beträgt der Rahmen für die Gebühr zwei bis zehn Euro pro Fluggast. Die meisten Flughäfen in Nordrhein-Westfalen (bspw. auch Düsseldorf und Köln/Bonn) bewegen sich allerdings bereits oberhalb des Gebührendeckels von 10 Euro je Fluggast.
Mit der Verordnung zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) vom 1. November 2023 möchte das Bundesministerium des Innern und für Heimat den Gebührenrahmen bereits mit Wirkung zum 1. Februar 2024 erweitern. Vom 1. Februar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 sollen die Sicherheitsgebühren zwischen 4,50 Euro und 15 Euro liegen und ab dem 1. Januar 2027 zwischen 4,50 Euro und 20 Euro. Ausgenommen sind lediglich die Flughäfen Sylt, Lübeck und Friedrichshafen. Die Änderungsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Entscheidung über dieses Anliegen soll der Bundesrat (BR-Druck-
sache 560/23) in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 treffen.
Hohe Standortkosten für den Luftverkehr
Dieses Vorhaben würde das Problem der hohen Standortkosten für den Luftverkehr in Deutschland im Allgemeinen und in Nordrhein-Westfalen im Speziellen weiter verschärfen. Bereits heute belegen deutsche Flughäfen europaweit Spitzenplätze, wenn es um die Belastung mit Steuern und staatlichen Gebühren geht.
Die deutsche Luftverkehrsteuer von 12,73 Euro für Kurz- und 32,25 Euro für Mittelstreckenflüge wird in Europa nur noch von Großbritannien übertroffen. Sie stellt neben der Luftsicherheitsgebühr und Gebühren für die Flugsicherung eine zusätzliche Belastung dar. Bei Flügen innerhalb der Europäischen Union beträgt der Anteil staatlicher Gebühren und Abgaben an den Standortkosten mittlerweile bis über 50 Prozent. Nur wenige europäische Standorte belasten ihren Flugverkehr mit dieser Höhe an Steuern und Gebühren. Bereits der Status Quo schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Nordrhein-Westfalen.
Die sinkende Wettbewerbsfähigkeit zeigt sich auch an der Erholungsrate der Passagierzahlen zwischen 2019 und dem ersten Halbjahr 2023. Während der Flugverkehr in Frankreich, Spanien oder Italien 90-100% seines Vor-Corona-Niveaus wieder aufgeholt hat, liegt die Erholungsquote in Deutschland lediglich bei 75%. Der Marktanteil von deutschen Fluggesellschaften am deutschen Luftverkehr ist zwischen 2011 und 2022 von 62,6% auf 50,8% gefallen und
lag im Jahr 2020 zwischenzeitlich bei nur noch 45%.
Vor dem Hintergrund dieser hohen Belastungen und negativen Indikatoren für den deutschen Luftverkehr ist eine Anhebung der Luftsicherheitsgebühren, die für viele nordrhein-westfälische Flughäfen reale Kostensteigerungen bedeuten würden, zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Verlässlichkeit und Planungssicherheit
Eine skeptische Haltung zum Referentenentwurf der Verordnung hat auch die Verkehrsministerkonferenz (VMK) in ihrer Sitzung am 22./23. März 2023 unter dem Vorsitz des nordrhein-westfälischen Verkehrsministers Oliver Krischer eingenommen. Sie forderte durch Beschluss eine Analyse der systemseitigen Ineffizienzen und der Ursachen für die Kostensteigerung bei den Luftsicherheitsgebühren. Erst auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sei der
Gebührenrahmen einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Eine Evaluation seitens des Bundesinnenministeriums liegt allerdings bis heute nicht vor. Es ist ein Gebot der Verlässlichkeit, dass auf eine Erhöhung verzichtet wird, bis dieser Bericht vorliegt.
Zugleich schränkt der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens der beabsichtigten Gebührenerhöhungen die Planungssicherheit der Fluggesellschaften und ihrer Kunden ein. Ein möglicher Beschluss des Bundesrates zur Erhöhung der Luftsicherheitsgebühren müsste bereits anderthalb Monate später umgesetzt werden und ließe sich in vielen Fällen womöglich nicht mehr auf bereits (unter Annahme geringerer Gebühren) verkaufte Tickets anwenden. Die Fluggesellschaften würden in diesem Fall auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben. In jedem Fall müssen Erhöhungen dieser Art mit ausreichendem Vorlauf beschlossen werden, damit sie bei
der Preisgestaltung berücksichtigt werden können.
II. Beschlussfassung
Der Landtag stellt fest:
- Ein zukunfts- und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen braucht Flughäfen, die im internationalen Wettbewerb bestehen können.
- Die gegenwärtige Belastung des Luftverkehrs in Deutschland mit Steuern und staatlichen Gebühren ist zu hoch und gefährdet die Stellung deutscher Flughäfen und Fluggesellschaften im internationalen Wettbewerb.
- Die vom Bundesinnenministerium geplante Höchstgrenze der Luftsicherheitsgebühr fällt zu hoch aus. Der Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens ist zu kurzfristig.
Der Landtag beauftragt die Landesregierung,
- im Bundesrat die Verordnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zur Änderung der Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 1. November 2023 abzulehnen und sich für eine mehrheitliche Ablehnung einzusetzen.
- im Bundesrat und in der Verkehrsministerkonferenz dafür zu werben, eine Änderung an den Luftsicherheitsgebühren erst nach einer Evaluation der systemseitigen Ineffizienzen und Ursachen für die Kostensteigerungen durch das BMI zu treffen sowie eine eventuelle Erhöhung der Sicherheitsgebühren nicht vor dem 1. Januar 2025 vorzunehmen.